EU-Dual-Use-Verordnung: Neue Güterliste für 2026 beschlossen

Die Europäische Kommission hat am 14. September 2026 die jährliche Aktualisierung von Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821 angenommen. Der Anhang enthält die EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual-Use-Güter).

Für exportierende Unternehmen bedeutet die Aktualisierung, dass bestehende Güterklassifizierungen überprüft werden sollten. Die neue Liste ist allerdings noch nicht in Kraft. Zunächst läuft die übliche zweimonatige Prüfungsfrist für das Europäische Parlament und den Rat. Anschließend erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Was ändert sich?

Die Aktualisierung berücksichtigt insbesondere Beschlüsse und Verpflichtungen aus dem Wassenaar Arrangement, der Australia Group und der Nuclear Suppliers Group.

Neu aufgenommen oder wesentlich geändert werden unter anderem Kontrollen für:

Halbleitertechnik: Neue Positionen betreffen beispielsweise Atomic-Layer-Deposition-Anlagen für Molybdän und Ruthenium, EUV-Fertigungs- und Inspektionsanlagen sowie bestimmte Single-Wafer-Reinigungsanlagen.

Hochleistungsrechner und Halbleiter: Die Kontrollen bestimmter leistungsfähiger integrierter Schaltungen werden unter 3A501.a.16 erweitert. Hinzu kommen neue Einträge unter anderem für bestimmte induktive Drehgeber und Leistungshalbleiter.

Neue Materialien und Fertigungstechnologien: Erfasst werden unter anderem bestimmte keramische Matrixverbundwerkstoffe mit Mullitfasern, additive Fertigungsanlagen für energetische Materialien sowie Anlagen zur Herstellung von Siliziumkarbidfasern.

Laser und Gasturbinentechnik: Kontrollparameter verschiedener Laser werden angepasst. Neu aufgenommen wird außerdem bestimmte Technologie zur Entwicklung von Axialkompressoren für Gasturbinentriebwerke.

Daneben enthält die Aktualisierung zahlreiche Änderungen technischer Parameter, Definitionen, Verweise und redaktionelle Anpassungen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Unternehmen sollten die Aktualisierung zum Anlass nehmen, ihre vorhandenen Dual-Use-Klassifizierungen und Güterlisten gegen die neuen Listenpositionen und geänderten technischen Parameter zu prüfen. Besonders relevant ist dies für Unternehmen aus den Bereichen Halbleiter, Elektronik, Hochleistungsrechner, Werkstofftechnik, additive Fertigung, Laser sowie Luft- und Raumfahrt.

Bis zum Inkrafttreten bleibt für die rechtliche Güterklassifizierung noch die derzeit geltende Fassung von Anhang I maßgeblich.

Wouros & Partner – Zoll- und Außenwirtschaftsberatung unterstützt Unternehmen bei der Prüfung und Aktualisierung ihrer Dual-Use-Güterklassifizierungen.thumbnail of Summary of Amendments to Annex 1 to Regulation (EU) 2021-821

 

Quelle / Rechtshinweis

Europäische Kommission, „2026 Update of the EU Control List of Dual-Use Items“, 14.09.2026; C(2026) 6323; Summary of 2026 Amendments to Annex I to Regulation (EU) 2021/821.

Mitteilung der Europäischen Kommission zur Aktualisierung 2026

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU veröffentlicht aktualisierte nationale Dual-Use-Kontrolllisten

Amtsblatt der Europäischen Union, C/2026/3577 vom 03.07.2026.

Die Europäische Kommission hat die aktualisierte Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten nach Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Damit erhalten Unternehmen einen aktuellen Überblick über nationale Exportkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten zusätzlich zu den EU-weiten Dual-Use-Vorschriften eingeführt haben.

Besonders relevant ist dabei Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/821. Danach können andere Mitgliedstaaten auf Grundlage veröffentlichter nationaler Kontrolllisten ebenfalls Genehmigungspflichten für bestimmte Ausfuhren einführen.

Die aktuelle Zusammenstellung umfasst unter anderem nationale Kontrollen aus Spanien, Finnland und den Niederlanden. Betroffen sind insbesondere verschiedene Hochtechnologiebereiche wie Halbleitertechnik, Quantencomputer, spezielle Fertigungsanlagen, Software und Technologien sowie einzelne chemische Stoffe.

Für exportierende Unternehmen bedeutet dies, dass die Exportkontrollprüfung nicht ausschließlich auf den Anhang I der Dual-Use-Verordnung beschränkt werden sollte. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Produkten empfiehlt sich zusätzlich die Prüfung nationaler Kontrolllisten sowie der daraus möglicherweise resultierenden Genehmigungspflichten.

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Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung von Waren, Software und Technologien sowie bei der Prüfung nationaler Genehmigungspflichten und der Optimierung interner Exportkontrollprozesse.

Rechtshinweis:

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026