EU veröffentlicht aktualisierte nationale Dual-Use-Kontrolllisten

Amtsblatt der Europäischen Union, C/2026/3577 vom 03.07.2026.

Die Europäische Kommission hat die aktualisierte Zusammenstellung der nationalen Kontrolllisten nach Artikel 9 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2021/821 veröffentlicht. Damit erhalten Unternehmen einen aktuellen Überblick über nationale Exportkontrollen, die einzelne Mitgliedstaaten zusätzlich zu den EU-weiten Dual-Use-Vorschriften eingeführt haben.

Besonders relevant ist dabei Artikel 10 der Verordnung (EU) 2021/821. Danach können andere Mitgliedstaaten auf Grundlage veröffentlichter nationaler Kontrolllisten ebenfalls Genehmigungspflichten für bestimmte Ausfuhren einführen.

Die aktuelle Zusammenstellung umfasst unter anderem nationale Kontrollen aus Spanien, Finnland und den Niederlanden. Betroffen sind insbesondere verschiedene Hochtechnologiebereiche wie Halbleitertechnik, Quantencomputer, spezielle Fertigungsanlagen, Software und Technologien sowie einzelne chemische Stoffe.

Für exportierende Unternehmen bedeutet dies, dass die Exportkontrollprüfung nicht ausschließlich auf den Anhang I der Dual-Use-Verordnung beschränkt werden sollte. Insbesondere bei technisch anspruchsvollen Produkten empfiehlt sich zusätzlich die Prüfung nationaler Kontrolllisten sowie der daraus möglicherweise resultierenden Genehmigungspflichten.

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Rechtshinweis:

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