Aktualisierung des Anhangs I der EU-Dual-Use-Verordnung – Einordnung und Auswirkungen

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2025/2003 hat die EU-Kommission den Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 vollständig neu gefasst. Ziel der Aktualisierung ist es, die Güterliste an den aktuellen Stand der Technik anzupassen und neue, sicherheitsrelevante Technologien unionsweit einheitlich zu erfassen.

Im Rahmen der Neufassung wurden neue Güter in Anhang I aufgenommen sowie bestehende Güterlistennummern technisch präzisiert. Besonders relevant ist dabei die Überführung bislang rein national geregelter Güter in das unionsrechtliche Dual-Use-System.

Überführung nationaler „1900er“-Güter in den EU-Anhang I

Güter, die bislang in Deutschland ausschließlich in Teil I Abschnitt B der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) mit sogenannten „1900er“-Güterlistennummern erfasst waren, wurden nun in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung aufgenommen.
Diese Güter betreffen insbesondere den Quanten- und Halbleiterbereich und sind künftig mit „500er“-Güterlistennummern gelistet. Weiterlesen

Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung: Änderungen treten voraussichtlich im November 2025 in Kraft.

Die Europäische Kommission hat am 8. September 2025 eine Delegierte Verordnung veröffentlicht, mit der der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) angepasst wird. Diese Änderungen treten voraussichtlich im November 2025 in Kraft.

Ziel der Anpassung ist es, den europäischen Kontrollkatalog für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an die internationalen Beschlüsse der Exportkontrollregime (u. a. Wassenaar Arrangement, MTCR, NSG, Australia Group) aus dem Jahr 2024 anzugleichen.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Quanten-Technologien: u. a. Quantencomputer, kryogene Kühlsysteme, parametrische Signalverstärker und Wafer-Prober.

  • Halbleitertechnologien: Erweiterte Kontrolle von Produktions- und Testgeräten, darunter Atomlagenabscheidung (ALD), epitaktische Abscheidung, Lithographieausrüstung, EUV-Masken, Rasterelektronenmikroskope und Ätzanlagen.

  • Advanced Computing & Elektronik: u. a. Field Programmable Logic Devices und weitere integrierte Schaltungen.

  • Additive Fertigung & Materialien: 3D-Druckmaschinen, Pulvermaterialien und Hochtemperaturbeschichtungen.

  • Biotechnologie: neu erfasst sind u. a. Peptidsynthesegeräte.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle