Aktualisierung der Anhänge der EU-Dual-Use-Verordnung: Änderungen treten voraussichtlich im November 2025 in Kraft.

Die Europäische Kommission hat am 8. September 2025 eine Delegierte Verordnung veröffentlicht, mit der der Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821) angepasst wird. Diese Änderungen treten voraussichtlich im November 2025 in Kraft.

Ziel der Anpassung ist es, den europäischen Kontrollkatalog für Güter mit doppeltem Verwendungszweck an die internationalen Beschlüsse der Exportkontrollregime (u. a. Wassenaar Arrangement, MTCR, NSG, Australia Group) aus dem Jahr 2024 anzugleichen.

Wichtige Neuerungen im Überblick

  • Quanten-Technologien: u. a. Quantencomputer, kryogene Kühlsysteme, parametrische Signalverstärker und Wafer-Prober.

  • Halbleitertechnologien: Erweiterte Kontrolle von Produktions- und Testgeräten, darunter Atomlagenabscheidung (ALD), epitaktische Abscheidung, Lithographieausrüstung, EUV-Masken, Rasterelektronenmikroskope und Ätzanlagen.

  • Advanced Computing & Elektronik: u. a. Field Programmable Logic Devices und weitere integrierte Schaltungen.

  • Additive Fertigung & Materialien: 3D-Druckmaschinen, Pulvermaterialien und Hochtemperaturbeschichtungen.

  • Biotechnologie: neu erfasst sind u. a. Peptidsynthesegeräte.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle