Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU aktualisiert Sanktionsliste nach Verordnung (EG) Nr. 881/2002: Neue natürliche Person im Zusammenhang mit ISIL-Finanzierungsstrukturen gelistet
Durchführungsverordnung (EU) 2026/830 der Kommission vom 7. April 2026 zur 356. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen
Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/830 hat die Europäische Kommission die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 zum 356. Mal geändert. Gegenstand der Änderung ist eine Aktualisierung von Anhang I, der die Personen, Gruppen und Organisationen enthält, deren Gelder und wirtschaftliche Ressourcen nach dem EU-Sanktionsrecht einzufrieren sind.
Konkret wird unter den natürlichen Personen ein neuer Eintrag ergänzt. Gelistet wird Hamidah Nabagala einschließlich mehrerer Aliasnamen, Geburtsdaten- und Identifikationsangaben, Staatsangehörigkeit, Reisepassnummer sowie einer Anschrift in der Demokratischen Republik Kongo. Nach den in der Verordnung genannten weiteren Angaben soll sie als Mittlerin in Finanzierungskanälen für ISIL in Zentralafrika tätig gewesen sein. Außerdem wird auf einen Zusammenhang mit der Finanzierung eines Bombenanschlags in Kampala im Jahr 2021 sowie auf den Versuch verwiesen, ihre Kinder in ein ISIL-Lager in der Demokratischen Republik Kongo zu bringen. Weiterlesen






