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EU-Sanktionsrecht: Neue Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 881/2002
Am 12. September 2025 hat die Europäische Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1897 die 349. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 beschlossen. Diese Anpassung betrifft die restriktiven Maßnahmen gegen Personen und Organisationen, die mit ISIL (Da’esh) und Al-Qaida in Verbindung stehen.
Die Aktualisierung erfolgte aufgrund von Beschlüssen des UN-Sicherheitsrats-Sanktionsausschusses vom 22. August 2025, in denen mehrere Einträge auf der Sanktionsliste überprüft und geändert wurden.
Was wurde geändert?
Die Änderungen betreffen insbesondere Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 881/2002, in dem die Namen, Aliasidentitäten und weiteren Identifikationsmerkmale von sanktionierten Personen aufgeführt sind.
Unter anderem wurden folgende Personen neu beschrieben bzw. aktualisiert:
Ibrahim Ali Abu Bakr Tantoush – Ergänzung um Originalschreibweise und weitere Aliasnamen, neue Adresse in Afghanistan.
Al-Azhar Ben Khalifa Ben Ahmed Rouine – zusätzliche strafrechtliche Informationen aus Italien und Tunesien.
Sulaiman Jassem Sulaiman Ali Abo Ghaith – nun mit Hinweis auf Inhaftierung in den USA.
Shafi Sultan Mohammed Al-Ajmi – ergänzt um Angaben zu Finanzierungsaktivitäten für die Al-Nusrah-Front und eine Begnadigung im Jahr 2023.
Gulmurod Khalimov – aktualisierte Anschrift in Afghanistan, ergänzt um Hinweise zu Aktivitäten als Militärexperte und gesuchte Person in Tadschikistan.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






