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Neue EU-Sanktionsverordnungen 2025 – Verschärfte Maßnahmen gegen Russland
Die Europäische Union hat am 12. September 2025 zwei neue Durchführungsverordnungen (EU) 2025/1894 und 2025/1895 veröffentlicht. Beide setzen die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 fort, die seit 2014 die Grundlage der EU-Sanktionen gegen Russland im Zusammenhang mit der Annexion der Krim und der militärischen Aggression gegen die Ukraine bildet.
Die neuen Rechtsakte führen zu erheblichen Anpassungen und Erweiterungen der Sanktionslisten und haben unmittelbare Auswirkungen auf Unternehmen in der Europäischen Union.
Kernpunkte der neuen Sanktionsverordnungen
1. Aktualisierte Sanktionslisten
Angaben zu über 140 Personen und mehr als 130 Einrichtungen wurden präzisiert und aktualisiert.
Betroffen sind vor allem hochrangige russische Politiker, Militärs, Oligarchen und Unternehmen, die in Verbindung mit der Aggression gegen die Ukraine stehen.
2. Neuaufnahmen
Zahlreiche weitere Personen und Organisationen wurden in die EU-Sanktionslisten aufgenommen.
Dazu gehören Funktionäre der russischen Staatsduma und des Föderationsrates, militärische Kommandeure, führende Geschäftsleute, aber auch internationale Unterstützer wie syrische Söldnerführer.
3. Streichungen
Zwei Personen wurden von der Liste gestrichen – eine aufgrund des Todes, eine weitere, da keine Listungsgründe mehr vorliegen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






