ATLAS-Ausfuhr: Irland nimmt ab 1. August 2026 am CCE-Verfahren teil

Mit der ATLAS-Info 0979/2026 informiert die Zollverwaltung über eine Erweiterung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE – Centralised Clearance for Export).

Ab dem 1. August 2026 erfüllt auch Irland die Voraussetzungen für die Abwicklung des CCE-Verfahrens. Damit kann Irland am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhrzollstelle und der Gestellungszollstelle teilnehmen.

Was bedeutet CCE?

Die Zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Unternehmen mit entsprechender Bewilligung grundsätzlich, Zollanmeldungen bei der für sie zuständigen Zollstelle abzugeben, obwohl sich die Waren in einem anderen beteiligten Mitgliedstaat befinden.

Bei der Ausfuhr können damit Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten liegen. Voraussetzung für die praktische grenzüberschreitende Abwicklung ist unter anderem, dass die beteiligten Mitgliedstaaten den erforderlichen elektronischen Nachrichtenaustausch unterstützen.

Genau hier setzt die ATLAS-Info an: Seit dem 1. August 2026 ist diese elektronische CCE-Kommunikation zwischen Deutschland und Irland möglich.

Bereits zuvor nehmen Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, die Slowakei und Kroatien am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.

Nutzen Sie Ausfuhrverfahren in mehreren EU-Mitgliedstaaten?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob die Zentrale Zollabwicklung für Ihre grenzüberschreitenden Ausfuhrprozesse eingesetzt werden kann und welche zollrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0979/2026 vom 23.07.2026 – „ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)“.

USA bestätigen Dumpingrisiko bei Aluminiumblechen aus Deutschland und weiteren Staaten

Federal Register, Vol. 91, No. 127 vom 6. Juli 2026, Seiten 40972–40974 – U.S. Department of Commerce, „Common Alloy Aluminum Sheet From Bahrain, Brazil, Croatia, Egypt, Germany, India, Indonesia, Italy, Oman, Romania, Serbia, Slovenia, South Africa, Spain, Taiwan, and the Republic of Türkiye: Final Results of the Expedited First Sunset Reviews of the Antidumping Duty Orders“, FR Doc. 2026-13511.

Das US-Handelsministerium hat die beschleunigten ersten Fünfjahresüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Aluminiumbleche aus insgesamt 16 Staaten abgeschlossen. Betroffen sind unter anderem Einfuhren mit Ursprung in Deutschland, Italien, Spanien, der Türkei, Indien, Brasilien und Taiwan.

Nach Feststellung des U.S. Department of Commerce würde eine Aufhebung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen voraussichtlich zu einer Fortsetzung oder einem erneuten Auftreten von Dumping führen. Für Waren mit Ursprung in Deutschland wurde dabei eine mögliche gewichtete durchschnittliche Dumpingspanne von bis zu 242,80 % festgestellt. Für die übrigen betroffenen Staaten wurden Spannen zwischen 3,19 % und 137,06 % ermittelt.

Die Veröffentlichung stellt keine erstmalige Einführung neuer Antidumpingzölle dar. Sie enthält vielmehr das Ergebnis der handelspolitischen Überprüfung der seit 2021 bestehenden Maßnahmen. Für deutsche Hersteller und Exporteure bleibt das US-Antidumpingverfahren daher weiterhin von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung.

Betroffene Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob ihre Aluminiumprodukte vom sachlichen Geltungsbereich der US-Maßnahmen erfasst werden und welche Hersteller- oder Ausführerzuordnung für die Einfuhr in die Vereinigten Staaten maßgeblich ist.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung internationaler Antidumpingmaßnahmen, der Analyse des betroffenen Warenkreises sowie bei der Bewertung außenwirtschaftsrechtlicher Risiken im Handel mit den Vereinigten Staaten.

Quellenhinweis

Maßgeblich ist die im Federal Register veröffentlichte englische Originalfassung der Bekanntmachung. Die vorstehende Darstellung dient der fachlichen Zusammenfassung und ersetzt nicht die Prüfung des konkreten Waren- und Einfuhrsachverhalts nach dem US-amerikanischen Antidumpingrecht.