ATLAS-Ausfuhr: Irland nimmt ab 1. August 2026 am CCE-Verfahren teil

Mit der ATLAS-Info 0979/2026 informiert die Zollverwaltung über eine Erweiterung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE – Centralised Clearance for Export).

Ab dem 1. August 2026 erfüllt auch Irland die Voraussetzungen für die Abwicklung des CCE-Verfahrens. Damit kann Irland am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhrzollstelle und der Gestellungszollstelle teilnehmen.

Was bedeutet CCE?

Die Zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Unternehmen mit entsprechender Bewilligung grundsätzlich, Zollanmeldungen bei der für sie zuständigen Zollstelle abzugeben, obwohl sich die Waren in einem anderen beteiligten Mitgliedstaat befinden.

Bei der Ausfuhr können damit Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten liegen. Voraussetzung für die praktische grenzüberschreitende Abwicklung ist unter anderem, dass die beteiligten Mitgliedstaaten den erforderlichen elektronischen Nachrichtenaustausch unterstützen.

Genau hier setzt die ATLAS-Info an: Seit dem 1. August 2026 ist diese elektronische CCE-Kommunikation zwischen Deutschland und Irland möglich.

Bereits zuvor nehmen Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, die Slowakei und Kroatien am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.

Nutzen Sie Ausfuhrverfahren in mehreren EU-Mitgliedstaaten?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob die Zentrale Zollabwicklung für Ihre grenzüberschreitenden Ausfuhrprozesse eingesetzt werden kann und welche zollrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0979/2026 vom 23.07.2026 – „ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)“.

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) jetzt auch in Slowenien, Bulgarien und Österreich

Mit Wirkung zum 21. Juli 2025 für Slowenien und Bulgarien sowie ab dem 28. Juli 2025 für Österreich ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE) nun in weiteren EU-Mitgliedstaaten aktiv. Unternehmen können ab sofort Ausfuhranmeldungen zentral in einem bewilligenden Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) einreichen, während die physische Gestellung der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.

Die Teilnahme dieser drei Länder markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalisierten, unionsweiten Zollabwicklung.

Was ist das CCE-Verfahren?

Das Combined Customs Enforcement (CCE) ist kein einzelnes Zollverfahren, sondern ein integriertes Vollzugskonzept der EU, das unter dem Dach des Unionszollkodex (UZK) verschiedene Kontroll-, Sicherheits- und Vereinfachungsmaßnahmen bündelt. Im Fokus steht die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Exportprozesse in der EU – auch mit Blick auf Sanktionen, Dual-Use-Kontrollen und Risikomanagement.

Wichtige Erweiterung im Juli 2025:

  • Seit 21.07.2025: Slowenien und Bulgarien nehmen am elektronischen Nachrichtenaustausch teil

  • Ab 28.07.2025: Auch Österreich ist voll integrierter CCE-Partner (vgl. ATLAS-Info 0820/25)

Diese Ausweitung verbessert die Planungssicherheit und eröffnet Unternehmen neue Optionen für zentrale Steuerung ihrer Ausfuhrprozesse

Quelle: Zoll