ATLAS-Ausfuhr: Rumänien nimmt am CCE-Verfahren teil

Das ITZBund hat mit der ATLAS-Teilnehmerinformation 1009/2026 eine Erweiterung bei der zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export – CCE) bekannt gegeben.

Seit dem 1. Oktober 2026 erfüllt auch Rumänien die Voraussetzungen für die Abwicklung des CCE-Verfahrens und kann am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhr- und der Gestellungszollstelle teilnehmen.

Welche Mitgliedstaaten nehmen teil?

Neben Rumänien nehmen bereits Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, die Slowakei, Kroatien und Irland am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.

Für Unternehmen mit einer entsprechenden CCE-Bewilligung erweitert sich damit die Möglichkeit, Ausfuhrvorgänge zentral in Deutschland abzuwickeln, während die Waren in einem anderen teilnehmenden Mitgliedstaat gestellt werden.

Wouros & Partner empfiehlt Unternehmen, die CCE nutzen oder dessen Einsatz planen, die Erweiterung um Rumänien bei der Gestaltung ihrer grenzüberschreitenden Ausfuhrprozesse zu berücksichtigen.

Quelle: ITZBund, ATLAS-Teilnehmerinformation 1009/2026 vom 30.09.2026, ATLAS-Ausfuhr (AES) – Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE).

ATLAS-Ausfuhr: Irland nimmt ab 1. August 2026 am CCE-Verfahren teil

Mit der ATLAS-Info 0979/2026 informiert die Zollverwaltung über eine Erweiterung der Zentralen Zollabwicklung Ausfuhr (CCE – Centralised Clearance for Export).

Ab dem 1. August 2026 erfüllt auch Irland die Voraussetzungen für die Abwicklung des CCE-Verfahrens. Damit kann Irland am elektronischen Nachrichtenaustausch zwischen der Ausfuhrzollstelle und der Gestellungszollstelle teilnehmen.

Was bedeutet CCE?

Die Zentrale Zollabwicklung ermöglicht es Unternehmen mit entsprechender Bewilligung grundsätzlich, Zollanmeldungen bei der für sie zuständigen Zollstelle abzugeben, obwohl sich die Waren in einem anderen beteiligten Mitgliedstaat befinden.

Bei der Ausfuhr können damit Ausfuhrzollstelle und Gestellungszollstelle in unterschiedlichen EU-Mitgliedstaaten liegen. Voraussetzung für die praktische grenzüberschreitende Abwicklung ist unter anderem, dass die beteiligten Mitgliedstaaten den erforderlichen elektronischen Nachrichtenaustausch unterstützen.

Genau hier setzt die ATLAS-Info an: Seit dem 1. August 2026 ist diese elektronische CCE-Kommunikation zwischen Deutschland und Irland möglich.

Bereits zuvor nehmen Schweden, Dänemark, Österreich, Bulgarien, Slowenien, Luxemburg, die Slowakei und Kroatien am elektronischen CCE-Nachrichtenaustausch mit Deutschland teil.

Nutzen Sie Ausfuhrverfahren in mehreren EU-Mitgliedstaaten?

Wouros & Partner unterstützt Sie bei der Prüfung, ob die Zentrale Zollabwicklung für Ihre grenzüberschreitenden Ausfuhrprozesse eingesetzt werden kann und welche zollrechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen hierfür erfüllt werden müssen. Sprechen Sie uns gerne an.

Quelle

ITZBund, ATLAS-Info 0979/2026 vom 23.07.2026 – „ATLAS-Ausfuhr (AES): Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE)“.