BAFA: Exportkontrolle Aktuell April 2026

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen zum 1. April 2026

Allgemeine Vorbemerkung

Allgemeine Genehmigungen (AGG’en) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden vielmehr von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern daher den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung.

Um diese Vorteile im Interesse aller Beteiligten möglichst weitgehend nutzen zu können, werden die Wirtschaftsbeteiligten gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren. Weiterlesen

Aktuelle Änderungen und Berichtigungen in den EU-Zollverordnungen zu Russland-Sanktionen

Die Europäische Union hat mehrere Berichtigungen an bestehenden Verordnungen vorgenommen, die sich auf restriktive Maßnahmen gegen Russland beziehen. Diese Änderungen betreffen insbesondere Sanktionen in Bezug auf den Ukraine-Konflikt und die illegale Annexion ukrainischer Gebiete.

  1. Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/395

    • Diese Verordnung ändert die bestehenden Maßnahmen gegen Russland im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
    • Es wurden Korrekturen an Artikel 11c sowie an der Liste der sanktionierten Güter und Technologien vorgenommen.
    • Die aktualisierte Liste basiert auf den Definitionsgrundlagen der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU.
  2. Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2025/394

    • Betrifft den Beschluss 2014/512/GASP, der wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland regelt.
    • Änderungen an Tabellen mit Schiffsnamen, die unter Sanktionen fallen – insbesondere eine Anpassung der rechtlichen Grundlage von Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe c auf Buchstabe g.
    • Mehrere Schiffe, darunter „Yuri Senkevich“, „Belgorod“ und „Bratsk“, sind von dieser Korrektur betroffen.
  3. Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/398

    • Diese Verordnung bezieht sich auf Maßnahmen gegen die illegale Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland.
    • Die Änderung betrifft Artikel 1 Nummer 12, in dem eine fehlerhafte Artikelreferenz von Artikel 10 auf Artikel 15 korrigiert wurde.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.