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Aktuelle Änderungen und Berichtigungen in den EU-Zollverordnungen zu Russland-Sanktionen
Die Europäische Union hat mehrere Berichtigungen an bestehenden Verordnungen vorgenommen, die sich auf restriktive Maßnahmen gegen Russland beziehen. Diese Änderungen betreffen insbesondere Sanktionen in Bezug auf den Ukraine-Konflikt und die illegale Annexion ukrainischer Gebiete.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/395
- Diese Verordnung ändert die bestehenden Maßnahmen gegen Russland im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 833/2014.
- Es wurden Korrekturen an Artikel 11c sowie an der Liste der sanktionierten Güter und Technologien vorgenommen.
- Die aktualisierte Liste basiert auf den Definitionsgrundlagen der Gemeinsamen Militärgüterliste der EU.
Berichtigung des Beschlusses (GASP) 2025/394
- Betrifft den Beschluss 2014/512/GASP, der wirtschaftliche Sanktionen gegen Russland regelt.
- Änderungen an Tabellen mit Schiffsnamen, die unter Sanktionen fallen – insbesondere eine Anpassung der rechtlichen Grundlage von Artikel 4x Absatz 2 Buchstabe c auf Buchstabe g.
- Mehrere Schiffe, darunter „Yuri Senkevich“, „Belgorod“ und „Bratsk“, sind von dieser Korrektur betroffen.
Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/398
- Diese Verordnung bezieht sich auf Maßnahmen gegen die illegale Annexion ukrainischer Gebiete durch Russland.
- Die Änderung betrifft Artikel 1 Nummer 12, in dem eine fehlerhafte Artikelreferenz von Artikel 10 auf Artikel 15 korrigiert wurde.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






