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ATLAS-Ausfuhr: BAFA erteilt Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu – neue Codierung 3LLB/A47
Mit der ATLAS – Info 0944/2026 wird auf eine wichtige Änderung im Bereich der exportkontrollrechtlichen Abwicklung hingewiesen: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Ausfuhrgenehmigung Nr. 47 neu erteilt. Nach dem Dokument tritt diese Genehmigung zum 1. April 2026 in Kraft.
Die Allgemeine Genehmigung Nr. 47 betrifft die Ausfuhr und Verbringung von Gütern, die sowohl in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL zur AWV) als auch in der Kriegswaffenliste genannt sind. Voraussetzung ist, dass dem Ausführer oder Verbringer für die identische Ausfuhr oder Verbringung nach dem 1. April 2026 bereits eine Genehmigung nach § 3 Abs. 3 KrWaffKontrG durch das zuständige Bundesministerium erteilt wurde.
Darüber hinaus erfasst die Allgemeine Genehmigung nach dem Inhalt der Information auch nicht von der Kriegswaffenliste erfasste Bestandteile und Zubehör, sofern diese für Nutzung und Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft der genehmigten Hauptsache erforderlich sind. Der Wert dieser Bestandteile und des Zubehörs darf dabei maximal 10 % des Gesamtwertes der in der Genehmigung enthaltenen Kriegswaffen betragen. Zusätzlich müssen Empfänger und Endverwender bereits in der zugrunde liegenden Genehmigung genannt sein. Weiterlesen






