Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
EU-Kommission aktualisiert Informationen zur Dual-Use-Verordnung
Amtsblatt der Europäischen Union, Informationsvermerk C/2026/2595 vom 8. Mai 2026 zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck.
Die EU-Kommission hat einen aktualisierten Informationsvermerk zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Der Vermerk enthält eine Übersicht darüber, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Dual-Use-Verordnung national umsetzen und welche zusätzlichen nationalen Vorschriften bestehen.
Die Veröffentlichung betrifft insbesondere die Artikel 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 22 und 23 der Verordnung (EU) 2021/821. Unternehmen erhalten dadurch einen Überblick über zusätzliche nationale Genehmigungspflichten, nationale Kontrollmaßnahmen sowie zuständige Behörden innerhalb der EU.
Übersicht über nationale Rechtsvorschriften
Der Informationsvermerk behandelt unter anderem folgende Punkte:
- zusätzliche Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter
- Genehmigungspflichten für digitale Überwachungsgüter
- erweiterte Vermittlungskontrollen
- Durchfuhrkontrollen für Nicht-Unionsgüter
- nationale Vorschriften zur technischen Unterstützung
- zusätzliche Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Menschenrechtserwägungen
- Kontrollen bei der innergemeinschaftlichen Verbringung
- nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
- spezielle Zollstellen für Dual-Use-Ausfuhren






