EU erweitert Sanktionen wegen interner Repression in Russland

Die Europäische Union hat ihre restriktiven Maßnahmen angesichts der internen Repression und schwerer Menschenrechtsverletzungen in Russland erneut aktualisiert. Die VO (EU) 2024/1485 liegt nun in einer Fassung vor, die zuletzt durch die DVO (EU) 2026/2193 vom 28. September 2026 geändert wurde.

Die Verordnung enthält neben personenbezogenen Finanzsanktionen auch Beschränkungen für bestimmte Güter, Technologien und Software, die zur internen Repression sowie zur Überwachung und zum Abhören von Telekommunikations- und Internetverkehr eingesetzt werden können.

Was müssen Unternehmen beachten?

Für in Anhang I aufgeführte Repressionsausrüstung bestehen grundsätzlich Ausfuhr- und Bereitstellungsverbote. Für bestimmte Überwachungs- und Kommunikationstechnik nach Anhang II ist grundsätzlich eine vorherige Genehmigung erforderlich. Besonders relevant ist außerdem die Catch-all-Regelung des Art. 5: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch nicht ausdrücklich in den Anhängen aufgeführte Güter, Technologien oder Software erfasst werden.

Daneben enthält Anhang IV die sanktionierten Personen, Organisationen und Einrichtungen. Für diese gelten insbesondere das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen sowie ein Bereitstellungsverbot.

Für Unternehmen bedeutet dies: Russland-Geschäfte müssen nicht nur gegen die VO (EU) Nr. 833/2014, sondern auch gegen die eigenständigen Verbote und Personenlistungen der VO (EU) 2024/1485 geprüft werden.

Quelle: Verordnung (EU) 2024/1485 des Rates vom 27.05.2024, zuletzt geändert durch Durchführungsverordnung (EU) 2026/2193 des Rates vom 28.09.2026.

Rechtshinweis: Maßgeblich sind die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassungen der Rechtsakte; siehe VO (EU) Nr. 216/2013.

EU-Kommission aktualisiert Informationen zur Dual-Use-Verordnung

Amtsblatt der Europäischen Union, Informationsvermerk C/2026/2595 vom 8. Mai 2026 zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck.

Die EU-Kommission hat einen aktualisierten Informationsvermerk zur Verordnung (EU) 2021/821 über Güter mit doppeltem Verwendungszweck veröffentlicht. Der Vermerk enthält eine Übersicht darüber, wie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten die Dual-Use-Verordnung national umsetzen und welche zusätzlichen nationalen Vorschriften bestehen.

Die Veröffentlichung betrifft insbesondere die Artikel 4, 5, 6, 7, 8, 9, 11, 12, 22 und 23 der Verordnung (EU) 2021/821. Unternehmen erhalten dadurch einen Überblick über zusätzliche nationale Genehmigungspflichten, nationale Kontrollmaßnahmen sowie zuständige Behörden innerhalb der EU.

Übersicht über nationale Rechtsvorschriften

Der Informationsvermerk behandelt unter anderem folgende Punkte:

  • zusätzliche Genehmigungspflichten für nicht gelistete Güter
  • Genehmigungspflichten für digitale Überwachungsgüter
  • erweiterte Vermittlungskontrollen
  • Durchfuhrkontrollen für Nicht-Unionsgüter
  • nationale Vorschriften zur technischen Unterstützung
  • zusätzliche Kontrollen aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Menschenrechtserwägungen
  • Kontrollen bei der innergemeinschaftlichen Verbringung
  • nationale allgemeine Ausfuhrgenehmigungen
  • spezielle Zollstellen für Dual-Use-Ausfuhren

Weiterlesen