Rstriktiven Maßnahmen gegen Myanmar/Birma – Beschluss 2013/184/GASP

Die Europäische Union hat eine Mitteilung über die Aufrechterhaltung restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen veröffentlicht, die mit der politischen und militärischen Führung in Myanmar/Birma in Verbindung stehen. Diese Maßnahmen beruhen auf dem Beschluss 2013/184/GASP und der Verordnung (EU) Nr. 401/2013, welche Sanktionen gegen Einzelpersonen und Organisationen verhängen, die für die politische Krise in Myanmar verantwortlich gemacht werden.

Wichtige Punkte der Mitteilung:

  • Mehrere hochrangige Personen, darunter Militärführer und Regierungsmitglieder, sind weiterhin von den Sanktionen betroffen.
  • Die EU beabsichtigt, die Maßnahmen gegen diese Personen mit geänderten Begründungen und/oder Informationen aufrechtzuerhalten.
  • Betroffene Personen können bis zum 14. März 2025 einen Antrag stellen, um die neue Begründung für ihre Listung zu erhalten.
  • Anfragen sind an das Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel zu richten.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Neue EU-Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/345 neue restriktive Maßnahmen gegen Personen erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Diese Verordnung ist eine Aktualisierung der bestehenden Verordnung (EU) 2020/1998 und wurde am 18. Februar 2025 veröffentlicht.

Die Verordnung ergänzt die EU-Sanktionsliste und betrifft insbesondere zwei Personen, die in Russland an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren:

  1. Alexander Valerievich Obraztsov

    • Position: Stellvertretender Leiter der Strafkolonie IK-3 („Polarwolf“)
    • Vorwürfe: Verantwortlich für Folter, unmenschliche Haftbedingungen und den Tod des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny unter ungeklärten Umständen.
  2. Vladimir Sergeevich Shvedov

    • Position: Leiter der Abteilung für Staatspolitik im russischen Justizministerium
    • Vorwürfe: Mitverantwortlich für die Umsetzung politisch motivierter Haftstrafen, Folter und Verstöße gegen die Meinungsfreiheit.

Was bedeutet das?

  • Diese Personen unterliegen Sanktionen wie Einreiseverboten und Vermögenssperren innerhalb der EU.
  • Unternehmen und Banken in der EU dürfen keine Geschäfte mit ihnen tätigen.
  • Diese Maßnahmen sollen ein klares Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen setzen.

Die Sanktionen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also ab dem 19. Februar 2025, in allen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.