Neue EU-Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen

Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/345 neue restriktive Maßnahmen gegen Personen erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Diese Verordnung ist eine Aktualisierung der bestehenden Verordnung (EU) 2020/1998 und wurde am 18. Februar 2025 veröffentlicht.

Die Verordnung ergänzt die EU-Sanktionsliste und betrifft insbesondere zwei Personen, die in Russland an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren:

  1. Alexander Valerievich Obraztsov

    • Position: Stellvertretender Leiter der Strafkolonie IK-3 („Polarwolf“)
    • Vorwürfe: Verantwortlich für Folter, unmenschliche Haftbedingungen und den Tod des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny unter ungeklärten Umständen.
  2. Vladimir Sergeevich Shvedov

    • Position: Leiter der Abteilung für Staatspolitik im russischen Justizministerium
    • Vorwürfe: Mitverantwortlich für die Umsetzung politisch motivierter Haftstrafen, Folter und Verstöße gegen die Meinungsfreiheit.

Was bedeutet das?

  • Diese Personen unterliegen Sanktionen wie Einreiseverboten und Vermögenssperren innerhalb der EU.
  • Unternehmen und Banken in der EU dürfen keine Geschäfte mit ihnen tätigen.
  • Diese Maßnahmen sollen ein klares Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen setzen.

Die Sanktionen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also ab dem 19. Februar 2025, in allen EU-Mitgliedstaaten.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.