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Neue EU-Sanktionen wegen Menschenrechtsverletzungen
Die Europäische Union hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/345 neue restriktive Maßnahmen gegen Personen erlassen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind. Diese Verordnung ist eine Aktualisierung der bestehenden Verordnung (EU) 2020/1998 und wurde am 18. Februar 2025 veröffentlicht.
Die Verordnung ergänzt die EU-Sanktionsliste und betrifft insbesondere zwei Personen, die in Russland an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren:
Alexander Valerievich Obraztsov
- Position: Stellvertretender Leiter der Strafkolonie IK-3 („Polarwolf“)
- Vorwürfe: Verantwortlich für Folter, unmenschliche Haftbedingungen und den Tod des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny unter ungeklärten Umständen.
Vladimir Sergeevich Shvedov
- Position: Leiter der Abteilung für Staatspolitik im russischen Justizministerium
- Vorwürfe: Mitverantwortlich für die Umsetzung politisch motivierter Haftstrafen, Folter und Verstöße gegen die Meinungsfreiheit.
Was bedeutet das?
- Diese Personen unterliegen Sanktionen wie Einreiseverboten und Vermögenssperren innerhalb der EU.
- Unternehmen und Banken in der EU dürfen keine Geschäfte mit ihnen tätigen.
- Diese Maßnahmen sollen ein klares Zeichen gegen Menschenrechtsverletzungen setzen.
Die Sanktionen gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung, also ab dem 19. Februar 2025, in allen EU-Mitgliedstaaten.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.






