EU-Antidumping auf Windkrafttürme aus Stahl aus China: Durchführungsverordnung (EU) 2026/198 ändert Unternehmensbezeichnung bei TARIC-Code C730

Durchführungsverordnung (EU) 2026/198 der Kommission vom 28. Januar 2026, ABl. L vom 29.01.2026, zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2239 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter gewerblicher Windkrafttürme aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036.

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/198 hat die Europäische Kommission eine gezielte Anpassung der bestehenden Antidumpingregelung für bestimmte gewerbliche Windkrafttürme aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China vorgenommen. Inhalt der Änderung ist keine neue Zollmaßnahme und auch keine Änderung des Warenkreises, sondern die berichtigende Ersetzung des Unternehmensnamens eines bereits von der Maßnahme erfassten Herstellers im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/2239.

Konkret wird der bisherige Name Shanghai Taisheng Wind Power Equipment Co., Ltd. durch TSP Wind Power Group Co., Ltd. ersetzt. Der zugewiesene TARIC-Zusatzcode C730 bleibt unverändert bestehen. Nach Prüfung der Kommission führte die Umfirmierung zu keiner neuen Beziehung zu anderen, bislang nicht untersuchten Unternehmensgruppen. Daher bleibt auch der für das Unternehmen maßgebliche Antidumpingzollsatz von 11,2 % unverändert. Weiterlesen

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 der Kommission vom 27. November 2025

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem am 18. September 2025 eingeleiteten Antidumpingverfahren nach der Verordnung (EU) 2016/1036 („Grundverordnung“) über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. Der Antrag wurde von der LANXESS Deutschland GmbH gestellt, auf die mehr als 25 % der Unionsproduktion der betroffenen Erzeugnisse entfallen.

Ziel der zollamtlichen Erfassung ist es, im Falle der späteren Einführung von Antidumpingzöllen eine rückwirkende Erhebung von Zöllen auf bereits eingeführte Ware zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 erfüllt sind. Weiterlesen