Zollamtliche Erfassung von kaltgewalztem Flachstahl aus Indien, Japan, Taiwan, Türkei und Vietnam

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2432 der Kommission vom 3. Dezember 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 4.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2432/oj

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2432 angeordnet, dass bestimmte kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam bei der Einfuhr in die Europäische Union zollamtlich erfasst werden. Hintergrund ist ein laufendes Antidumpingverfahren nach der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. Die zollamtliche Erfassung ist ein Instrument, mit dem die EU sicherstellt, dass später eingeführte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend auf bereits abgefertigte Einfuhren erhoben werden können. Unternehmen, die entsprechende Produkte importieren, müssen daher schon heute mit einer möglichen zusätzlichen Zollbelastung rechnen, obwohl die endgültigen Zollsätze erst mit einer späteren Verordnung festgelegt werden. Weiterlesen

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 der Kommission vom 27. November 2025

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem am 18. September 2025 eingeleiteten Antidumpingverfahren nach der Verordnung (EU) 2016/1036 („Grundverordnung“) über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. Der Antrag wurde von der LANXESS Deutschland GmbH gestellt, auf die mehr als 25 % der Unionsproduktion der betroffenen Erzeugnisse entfallen.

Ziel der zollamtlichen Erfassung ist es, im Falle der späteren Einführung von Antidumpingzöllen eine rückwirkende Erhebung von Zöllen auf bereits eingeführte Ware zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 erfüllt sind. Weiterlesen