EU passt Antidumpingzoll auf verzinnte Stahlerzeugnisse aus China an

Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 der Kommission vom 16. April 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1042 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von verzinnten, flachgewalzten Erzeugnissen aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China; Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, veröffentlicht am 17. April 2026. Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2016/1036.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/843 eine Anpassung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen auf bestimmte Einfuhren aus China vorgenommen. Betroffen sind verzinnte, flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, für die bereits im Jahr 2025 endgültige Antidumpingzölle eingeführt wurden.

Hintergrund der Änderung ist ein Antrag auf Behandlung als neuer ausführender Hersteller. Die Kommission hat geprüft, ob das antragstellende Unternehmen die unionsrechtlich festgelegten Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend war dabei insbesondere, dass im maßgeblichen Untersuchungszeitraum keine Ausfuhren in die Europäische Union erfolgt sind, keine Verbindung zu bereits von Maßnahmen betroffenen Herstellern besteht und Ausfuhren erst nach diesem Zeitraum nachgewiesen wurden.

Im Ergebnis wurde dem Unternehmen Linqing Hengtai Metal Materials Co., Ltd der Status als neuer ausführender Hersteller zuerkannt. Damit wird es künftig in den Anhang der bestehenden Antidumpingverordnung aufgenommen.

Zollrechtlich relevant ist insbesondere die Einstufung des Unternehmens in die Kategorie der mitarbeitenden, nicht in die Stichprobe einbezogenen Hersteller. Für Einfuhren dieses Herstellers gilt daher künftig ein Antidumpingzollsatz von 24,6 % anstelle des deutlich höheren landesweiten Zollsatzes.

Zusätzlich wurde dem Unternehmen der TARIC-Zusatzcode 88AZ zugewiesen, der bei der Zollanmeldung zwingend zu verwenden ist. Für importierende Unternehmen ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Herstellerangaben und TARIC-Codierungen in der Einfuhrabwicklung sorgfältig zu prüfen, um eine korrekte Anwendung der Antidumpingmaßnahmen sicherzustellen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Analyse und Umsetzung von Antidumpingmaßnahmen, der Prüfung von TARIC-Daten sowie bei der Absicherung zollrechtlicher Prozesse im internationalen Warenverkehr.

Quellenhinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026