EU erfasst Einfuhren von Rasenmährobotern aus China zollamtlich

Durchführungsverordnung (EU) 2026/142, ABl. L 2026/142 vom 23.01.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 hat die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem seit November 2025 laufenden Antidumpingverfahren und dient dazu, eine rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen zu ermöglichen.

Betroffen sind Mähroboter mit Elektromotor, einschließlich notwendiger Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder Begrenzungssysteme. Die Ware wird aktuell unter dem KN-Code ex 8433 11 10 (TARIC 8433 11 10 10) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung und ist auf neun Monate befristet. Weiterlesen