Aktualisierung der EU-Kontrollliste für Dual-Use-Güter 2025

Am 8. September 2025 hat die Europäische Kommission eine Delegierte Verordnung zur Anpassung der EU-Kontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Anhang I der Verordnung (EU) 2021/821) verabschiedet

Diese Überarbeitung setzt die internationalen Verpflichtungen um, die 2024 im Rahmen des Wassenaar-Arrangements (WA), des Missile Technology Control Regime (MTCR), der Australia Group (AG) und der Nuclear Suppliers Group (NSG) beschlossen wurden.

Wichtige Neuerungen

Die Änderungen betreffen sowohl neue Güter als auch präzisierte Definitionen und Kontrollparameter. Ziel ist eine einheitliche, transparente und wirksame Kontrolle innerhalb der EU, ohne die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen einzuschränken.

Neu auf der Kontrollliste sind unter anderem:

  • Quanten-Technologie: Quantencomputer, elektronische Komponenten für kryogene Temperaturen, parametrische Signalverstärker, kryogene Kühlsysteme und Wafer-Prober.
  • Halbleitertechnologie: Ausrüstung für Atomlagenabscheidung, epitaktische Abscheidung, Lithographie (inkl. EUV-Pellicles, Masken, Reticles), Rasterelektronenmikroskope und Ätzausrüstung.
  • Advanced Computing: Integrierte Schaltungen und Baugruppen wie Field Programmable Logic Devices (FPLD).
  • Additive Fertigung: 3D-Druckanlagen und spezielle Pulverwerkstoffe.
  • Materialien: Hochtemperatur-Beschichtungen und Hochentropie-Legierungen.
  • Biotechnologie: Neue Einträge für Peptidsynthesegeräte.

Darüber hinaus wurden zahlreiche technische Definitionen aktualisiert, u. a. zu Lasern, Satelliten/Spacecraft, Software-Begriffen sowie Parametern für Halbleiter, Sensoren und Antriebstechnologien.

Quellen:

European Commission

Delegated Regulation

Comprehensive Change Note Summary – Update 2025: