Antidumping – Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 26. Januar 2026.

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 12. Oktober 2026 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Antidumping – Kerzen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt

Durchführungsverordnung (EU) 2026/157 der Kommission vom 23. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 26. Januar 2026

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3406 00 00

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU erfasst Einfuhren von Rasenmährobotern aus China zollamtlich

Durchführungsverordnung (EU) 2026/142, ABl. L 2026/142 vom 23.01.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 hat die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem seit November 2025 laufenden Antidumpingverfahren und dient dazu, eine rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen zu ermöglichen.

Betroffen sind Mähroboter mit Elektromotor, einschließlich notwendiger Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder Begrenzungssysteme. Die Ware wird aktuell unter dem KN-Code ex 8433 11 10 (TARIC 8433 11 10 10) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung und ist auf neun Monate befristet. Weiterlesen

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik – 2026

Der Leitfaden zur Intrastat 2026 enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat.

Der Intrastat-Leitfaden 2026 (vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht) enthält hauptsächlich redaktionelle Anpassungen und eine aktualisierte Warennomenklatur (Harmonisiertes System/KN) zum 1. Januar 2026, wobei die Meldeschwellen (3 Mio. € Eingang / 1 Mio. € Versand) gleich bleiben; entscheidend sind die neuen, von der EU veranlassten Änderungen der Warennummern, die eine genaue Prüfung Ihrer Stammdaten und Prozesse erfordern, um Differenzen zu vermeiden und die korrekte Einreichung über IDEV oder eSTATISTIK core sicherzustellen

thumbnail of Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026

ATLAS – Einfuhr / Ausfuhr Beendigung Fischereibescheinigungen C099, C122, C124, C125

ATLAS – Info 0905/2026

Die EU-Kommission hat die Unterlagencodierungen C099, C122, C124 und C125 zum 20.01.2026 beendet, sie sind daher nicht mehr zur Abfertigung von Fischereierzeugnissen anzumelden. Die ATLAS-Info 0898/26 wird hiermit aufgehoben.

Quelle: Zoll.de

Endgültiger Antidumpingzoll auf geschmolzenes Aluminiumoxid aus China – Durchführungsverordnung (EU) 2026/114

Zollsätze, TARIC-Codes, zollfreies Kontingent (TRQ) und Praxishinweise für Importeure ab 2026

Rechtsgrundlage und Veröffentlichung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/114 vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 16. Januar 2026, führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid (künstlicher Korund) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Weiterlesen

Antidumping – Bariumcarbonat mit Ursprung in China und Indien

Durchführungsverordnung (EU) 2026/71 der Kommission vom 12. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bariumcarbonat mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indien; ABl. L vom 13. Januar 2026.

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Bariumcarbonat mit einem Strontiumgehalt von mehr als 0,07 GHT und einem Schwefelgehalt von mehr als 0,0015 GHT, als Pulver, gepresstes Granulat oder kalziniertes Granulat mit Ursprung in China und Indien. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2836 60 00 (TARIC-Code 2836 60 00 10).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU-Mercosur-Abkommen: Aktueller Stand zu Zoll und Warenhandel

Der Rat der Europäischen Union hat am 9. Januar 2026 das Abkommen zwischen der Europäischen Union und den Mercosur-Staaten mit qualifizierter Mehrheit angenommen. Das Abkommen befindet sich derzeit im Zustimmungsverfahren des Europäischen Parlaments.

Das EU-Mercosur-Abkommen sieht langfristig die Errichtung einer Freihandelszone für Waren vor. Zentrale Bestandteile sind der schrittweise Abbau von Zöllen, moderne und transparente Zollverfahren, Handelserleichterungen sowie klare Ursprungsregeln. Ziel ist es, den Warenverkehr zwischen beiden Regionen zu vereinfachen, ohne dabei Verbraucher-, Sicherheits- oder Umweltstandards zu beeinträchtigen.

Das vollständige Inkrafttreten des Abkommens sowie eine mögliche vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils sind erst nach Zustimmung des Europäischen Parlaments möglich. Erst ab diesem Zeitpunkt können Unternehmen von den vorgesehenen Zollvergünstigungen und Verfahrenserleichterungen profitieren.

Sobald der handelspolitische Teil des Abkommens vorläufig anwendbar ist, werden wir darüber gesondert informieren.

Quelle: EU-Mercosur-Abkommen (ST-12450-2025-INIT) und Pressemitteilung des Rates der EU vom 9. Januar 2026

EU-Zollaussetzungen ab 2026: Neue Verordnung (EU) 2025/2605 aktualisiert den Gemeinsamen Zolltarif

Verordnung (EU) 2025/2605 des Rates, ABl. L vom 30.12.2025 (ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2025/2605/oj

Mit der Verordnung (EU) 2025/2605 hat der Rat der Europäischen Union die bestehenden Regelungen zu autonomen Zollaussetzungen grundlegend aktualisiert. Die Verordnung ersetzt den Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 vollständig und legt damit die ab dem 1. Januar 2026 geltenden Zollaussetzungen im Gemeinsamen Zolltarif neu fest.

Ziel der Maßnahme ist es, die Versorgungssicherheit der EU-Industrie zu gewährleisten. Dazu werden für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren Zölle vollständig oder teilweise ausgesetzt, sofern diese Waren in der Union nicht oder nicht in ausreichendem Umfang hergestellt werden. Gleichzeitig werden bestehende Aussetzungen angepasst oder gestrichen und verbindliche Überprüfungstermine fortgeschrieben.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Bevorstehendes Auslaufen des Antidumpingzolls auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl aus China und Taiwan

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Bekanntmachung C/2025/6710 vom 18.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU; Rechtsgrundlagen: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6710/o

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen eines Antidumpingzolls veröffentlicht. Betroffen sind kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan.

Rechtsgrundlage für diese Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob bestehende Antidumpingmaßnahmen nach Ablauf von fünf Jahren fortgeführt werden sollen. Die derzeit geltende Maßnahme wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483 eingeführt, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf die genannten Waren verhängt wurde. Weiterlesen