EU akzeptiert Preisverpflichtung für chinesische Elektrofahrzeuge

Die Europäische Kommission hat mit den im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Rechtsakten ABl. L 2026/328 und ABl. L 2026/330 eine Preisverpflichtung im Rahmen des EU-Antisubventionsrechts angenommen.

Betroffen sind neue batterieelektrische Elektrofahrzeuge (BEV) zur Personenbeförderung mit Ursprung in China, eingereiht unter KN ex 8703 80 10 (TARIC 8703 80 10 10).

Konkret wurde ein Verpflichtungsangebot des Herstellers Volkswagen (Anhui) Automotive Co., Ltd. gemeinsam mit dem verbundenen EU-Importeur SEAT S.A. akzeptiert. Die Verpflichtung gilt ausschließlich für ein klar definiertes Fahrzeugmodell und ist an strenge Bedingungen geknüpft.

Im Gegenzug zur Einhaltung eines Mindesteinfuhrpreises, mengenmäßiger Beschränkungen sowie umfangreicher Dokumentations- und Meldepflichten kann für diese Einfuhren eine Befreiung vom Antisubventionszoll in Anspruch genommen werden.

Die Befreiung greift jedoch nur, wenn sämtliche Verpflichtungsbedingungen vollständig erfüllt sind. Bei Abweichungen oder bei einem späteren Widerruf der Verpflichtungsannahme entsteht die Zollschuld bereits mit Annahme der Zollanmeldung. Die EU-Zollbehörden sind ausdrücklich angehalten, Verstöße an die Kommission zu melden.

Zusätzlich wurden die Pflichtangaben in Rechnungen und Verpflichtungserklärungen erweitert. Diese betreffen unter anderem Zolltarifdaten, Identifizierung der beteiligten Unternehmen, Preis- und Mengenangaben sowie Elemente zur Nachverfolgbarkeit der Lieferung. Fehler oder Unvollständigkeiten können unmittelbar zollrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Quellen- und Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Bevorstehendes Auslaufen des Antidumpingzolls auf kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl aus China und Taiwan

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Bekanntmachung C/2025/6710 vom 18.12.2025, veröffentlicht im Amtsblatt der EU; Rechtsgrundlagen: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 sowie Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483.
ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2025/6710/o

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union eine Bekanntmachung über das bevorstehende Auslaufen eines Antidumpingzolls veröffentlicht. Betroffen sind kaltgewalzte Flacherzeugnisse aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan.

Rechtsgrundlage für diese Bekanntmachung ist Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob bestehende Antidumpingmaßnahmen nach Ablauf von fünf Jahren fortgeführt werden sollen. Die derzeit geltende Maßnahme wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1483 eingeführt, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf die genannten Waren verhängt wurde. Weiterlesen

Endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2025/431 vom 5. März 2025

Sie bezieht sich auf eine Korrektur der Durchführungsverordnung (EU) 2025/120, die einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Elektrofahrrädern aus China festlegt. Diese Verordnung wurde nach einer Auslaufüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates erlassen. Es gab einen Fehler bei der Übernahme der Anhänge der Verordnung (EU) 2025/120, und die Anhänge I und II wurden nun korrigiert, um die ordnungsgemäße Anwendung des Zolls sicherzustellen.

Die korrigierten Anhänge umfassen eine Liste von Unternehmen aus China, die mit der Antidumpinguntersuchung zusammengearbeitet haben und die in den Zolldatenbanken geführt werden.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

EU überprüft Valin-Importe aus China: Mögliche Antidumpingzölle in Sicht

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/326 eine zollamtliche Erfassung der Valin-Importe aus China beschlossen. Dies ist ein erster Schritt zur möglichen Einführung von Antidumpingzöllen, um unfaire Preisunterbietungen zu verhindern und die europäische Produktion zu schützen.

  • Die Entscheidung basiert auf einem Antrag des Unternehmens Eurolysine SAS, das mehr als 25 % der EU-Valin-Produktion repräsentiert.
  • Eine Untersuchung läuft bereits, um festzustellen, ob Dumpingpreise aus China den europäischen Markt schädigen.
  • Es wird eine Dumpingspanne von 65 % und eine mögliche Schadensbeseitigungsschwelle zwischen 150 % und 250 % geschätzt.

Was bedeutet „zollamtliche Erfassung“

  • Alle Importe von Valin aus China werden von den Zollbehörden registriert.
  • Falls sich Antidumpingmaßnahmen als notwendig erweisen, könnten Zölle rückwirkend erhoben werden.
  • Die Erfassung gilt für neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.

Was ist Valin

  • Valin ist eine essentielle Aminosäure, die vor allem in Tierfutter, Nahrungsergänzungsmitteln und pharmazeutischen Produkten verwendet wird.
  • Der Markt ist stark von asiatischen Herstellern dominiert, weshalb faire Wettbewerbsbedingungen für europäische Produzenten entscheidend sind.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

EU verhängt endgültige Antidumpingzölle auf Melamin aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/325 die bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegen Melamin-Importe aus China aktualisiert. Ziel ist es, den fairen Wettbewerb innerhalb der EU zu schützen und unfaire Preisunterbietungen durch chinesische Exporte zu verhindern.

Hintergrund der Maßnahmen

  • Seit 2011 bestehen Antidumpingzölle auf Melamin-Importe aus China, da chinesische Hersteller das Produkt zu Dumpingpreisen in die EU exportieren.
  • Die Maßnahmen wurden mehrfach überprüft und verlängert, zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1776.
  • Aufgrund steigender Produktionskosten in der EU, insbesondere durch höhere Gaspreise und Umweltauflagen, wurde eine neue Überprüfung eingeleitet.

Neue Antidumpingzölle

Die bisherigen festen Zölle und Mindesteinfuhrpreise wurden in einen Wertzoll umgewandelt, um flexibler auf Marktveränderungen zu reagieren. Damit wird sichergestellt, dass Dumpingpreise aus China effektiv ausgeglichen werden.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

 

Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf Dekorpapier aus China

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/291 vom 13. Februar 2025 einen vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhr von Dekorpapier aus China eingeführt.

Dies geschieht im Rahmen einer Untersuchung, die am 14. Juni 2024 gestartet wurde, nachdem vier europäische Hersteller Beschwerden über Dumpingpreise eingereicht hatten.

Hintergrund der Untersuchung:

  • Dekorpapier aus China wurde zu Dumpingpreisen in die EU eingeführt, wodurch europäische Hersteller erhebliche wirtschaftliche Schäden erlitten.
  • Eine vorläufige Analyse ergab, dass die chinesischen Preise durch staatliche Eingriffe und Subventionen verzerrt wurden, wodurch der faire Wettbewerb in der EU gestört wurde.
  • Die Untersuchung basiert auf der EU-Antidumpingverordnung (EU) 2016/1036 und umfasst eine detaillierte Prüfung der Marktbedingungen in China.

Wichtige Ergebnisse der Untersuchung:

  • Die chinesische Dekorpapierindustrie profitiert von staatlichen Subventionen, günstigem Zugang zu Rohstoffen und verzerrten Lohnkosten.
  • Die EU hat festgestellt, dass chinesische Hersteller zu Preisen verkaufen, die unter den Produktionskosten liegen, was europäische Produzenten massiv unter Druck setzt.
  • Die betroffene Ware umfasst verschiedene Arten von Dekorpapier, das in der Möbelindustrie, Innenraumgestaltung und im Bauwesen verwendet wird.

Maßnahmen der EU:

  • Vorläufiger Antidumpingzoll: Die EU-Kommission hat entschieden, einen Zoll auf chinesische Dekorpapierimporte zu erheben, um den europäischen Markt zu schützen.
  • Weiterführende Untersuchung: Es wird geprüft, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den fairen Wettbewerb langfristig sicherzustellen.

Diese Maßnahme soll verhindern, dass europäische Hersteller durch unfaire Handelspraktiken aus China wirtschaftlich geschädigt werden und stellt sicher, dass faire Marktbedingungen in der EU bestehen bleiben.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.