BAFA: Exportkontrolle Aktuell April 2026

Verlängerung und Änderung der Allgemeinen Genehmigungen zum 1. April 2026

Allgemeine Vorbemerkung

Allgemeine Genehmigungen (AGG’en) sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden vielmehr von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen. Allgemeine Genehmigungen bieten den Ausführern daher den Vorteil der sofortigen Liefermöglichkeit und der Planungssicherheit für die Dauer der Gültigkeit der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung.

Um diese Vorteile im Interesse aller Beteiligten möglichst weitgehend nutzen zu können, werden die Wirtschaftsbeteiligten gebeten, bei bereits gestellten Genehmigungsanträgen zu prüfen, ob diese nunmehr von den Allgemeinen Genehmigungen begünstigt sind und die entsprechenden Einzelanträge unter Verweis auf die jeweils anwendbare Allgemeine Genehmigung zu stornieren. Weiterlesen

ATLAS-Versand: ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen nur noch positionsbezogen anmeldbar

ATLAS – Info 0940/2026 des ITZBund zur Änderung der Anmeldbarkeit von ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen im ATLAS-Versand

Im Bereich ATLAS-Versand wurde die Anmeldelogik für bestimmte Codierungen angepasst. Seit dem 28. März 2026 dürfen ausgewählte ODS-, FGAS- und GGED-Codierungen in der Versandanmeldung (E_DEP_DAT) ausschließlich auf Warenpositionsebene angegeben werden. Eine Anmeldung auf Sammel- oder Einzelsendungsebene ist nicht mehr zulässig.

Betroffen sind insbesondere folgende Codierungen:

  • GGED (I0926): C085, C640, C678, N853
  • ODS / FGAS (I0926): C045, C057, C079, C082, C701, L100
  • ODS / FGAS (I0916): diverse Y-Codierungen

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ATLAS-Ausfuhr: BAFA erneuert Allgemeine Genehmigung Nr. 48 für Rüstungsgüter

ATLAS – Info 0938/2026 des ITZBund zur ATLAS-Ausfuhr und zur Neuerteilung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigung Nr. 48 des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Allgemeine Genehmigung Nr. 48 (AGG Nr. 48) neu erteilt. Diese ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Ausfuhr sowie Verbringung mit anschließender Ausfuhr von Rüstungsgütern zu Verteidigungszwecken in ausgewählte Drittstaaten.

Die Genehmigung gilt im Zeitraum vom 20. März 2026 bis zum 15. September 2026 und umfasst folgende Länder:

Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate sowie die Ukraine. Weiterlesen

EU-Kommission leitet Schutzmaßnahmenuntersuchung zu Silicium-Elektrostahl ein – deutlicher Importanstieg im Fokus

Bekanntmachung der Einleitung einer Schutzmaßnahmenuntersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter kornorientierter flachgewalzter Erzeugnisse aus Silicium-Elektrostahl (C/2026/1848), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Artikel 5 Verordnung (EU) 2015/478 und Artikel 3 Verordnung (EU) 2015/755.

Die Europäische Kommission hat eine Schutzmaßnahmenuntersuchung zu den Einfuhren von

  • bestimmten kornorientierten flachgewalzten Erzeugnissen aus Silicium-Elektrostahl sowie
  • daraus weiterverarbeiteten Stahl-Elektroblechen und -kernen für Transformatoren und Selbstinduktionsspulen
    eingeleitet.

Die betroffenen Waren werden derzeit in die KN-Codes 7225 11 00, 7226 11 00 und 8504 90 13 eingereiht.

Hintergrund der Untersuchung

Die Einleitung erfolgt auf Antrag mehrerer Mitgliedstaaten. Die Kommission sieht auf Grundlage der vorgelegten Informationen hinreichende Beweise, dass die Einfuhren erheblich gestiegen sind und Schutzmaßnahmen erforderlich sein könnten.

Die Einfuhrentwicklung ist deutlich:

  • flachgewalzte Erzeugnisse:
    von 91.362 Tonnen (2021) auf 191.056 Tonnen (01.07.2024–30.06.2025)
    +109 %
  • Elektrobleche und -kerne:
    von 33.163 Tonnen auf 60.334 Tonnen
    +82 %

Zusätzlich verweist die Kommission auf:

  • globale Überkapazitäten von rund 630.000 Tonnen
  • dies entspricht 64 % über dem EU-Verbrauch
  • Risiko weiterer Handelsumlenkungen aufgrund geschlossener DrittlandsmärkteAuf Basis der wirtschaftlichen Indikatoren nach Artikel 9 Verordnung (EU) 2015/478

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EU-Kommission kündigt mögliches Auslaufen des Antidumpingzolls auf Aluminiumfolien und -bänder aus China an

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen (C/2026/1504), veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe C) am 13.03.2026. Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036; zugrunde liegende Maßnahme: Durchführungsverordnung (EU) 2021/2170.

Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass eine bestehende Antidumpingmaßnahme betreffend zur Weiterverarbeitung bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auslaufen wird, sofern keine Überprüfung eingeleitet wird.

Der maßgebliche Zeitpunkt für das Außerkrafttreten ist der 9. Dezember 2026 (00:00 Uhr).

Ein Fortbestehen der Maßnahme setzt voraus, dass eine sogenannte Auslaufüberprüfung beantragt wird. Hierfür können Unionshersteller einen Antrag stellen, der ausreichende Beweise dafür enthalten muss, dass Dumping und Schädigung im Falle des Auslaufens wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden. Weiterlesen

EU-Kommission: Neue Befreiungen vom Antidumpingzoll auf Fahrradteile aus China – Auswirkungen für TARIC und Zollpraxis

Durchführungsbeschluss (EU) 2026/671 der Kommission vom 20. März 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union am 27.03.2026. Rechtsgrundlagen: Verordnung (EU) 2016/1036, Verordnung (EG) Nr. 71/97, Verordnung (EG) Nr. 88/97.

Die Europäische Kommission hat mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2026/671 neue Entscheidungen im Zusammenhang mit dem ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China getroffen. Der Beschluss ist insbesondere für Unternehmen mit Montageprozessen und komplexen Lieferketten von hoher praktischer Relevanz.

Befreiung vom Antidumpingzoll – keine Umgehungstatbestände

Im Rahmen der Prüfung hat die Kommission festgestellt, dass bestimmte Montagebetriebe die Voraussetzungen für eine Befreiung erfüllen. Entscheidend ist dabei nicht allein der Anteil von Fahrradteilen mit Ursprung in China, sondern die Gesamtbewertung nach Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/1036 (Umgehungstatbestand).

Ein wesentliches Prüfkriterium ist der Anteil der verwendeten Teile: Liegt dieser – wie im vorliegenden Fall – unter 60 % des Gesamtwerts der verbauten Komponenten, spricht dies gegen eine Umgehung. Maßgeblich bleibt jedoch stets die Gesamtwürdigung der wirtschaftlichen und produktionstechnischen Gegebenheiten. Weiterlesen

Zoll führt verpflichtende Angabe der Steuer-ID bei Bewilligungen ein

Information der deutschen Zollverwaltung zur Erhebung der Steuer-ID im Rahmen zollrechtlicher Bewilligungsverfahren (Stand: 26.03.2026) unter Bezug auf Art. 39 UZK sowie Art. 24 UZK-IA.

Die Zollverwaltung führt künftig die verpflichtende Angabe der Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) im Rahmen von Anträgen auf zollrechtliche Bewilligungen ein. Hintergrund ist die rechtlich erforderliche Prüfung der steuerlichen Zuverlässigkeit von Antragstellern gemäß Art. 39 Buchstabe a) des Unionszollkodex (UZK).

Dieses Bewilligungskriterium verlangt, dass Unternehmen keine schwerwiegenden oder wiederholten Verstöße gegen zoll- oder steuerrechtliche Vorschriften im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit begangen haben. Um dies zu überprüfen, sind die Hauptzollämter verpflichtet, entsprechende Informationen bei den zuständigen Finanzämtern einzuholen. Weiterlesen

EU weitet Antidumpingzoll auf bestimmte Rohrformstücke ohne Gewinde aus China aus

Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 der Kommission vom 24. März 2026 zur Ausweitung des mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890 eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf weitere Einfuhren gegossener Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 25.03.2026. 

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/709 eine bestehende Antidumpingmaßnahme ausgeweitet. Betroffen sind nun auch bestimmte gegossene Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke ohne Gewinde mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den TARIC-Codes 7307 19 10 35 und 7307 19 10 45 erfasst werden. Ausgangspunkt der Maßnahme ist die bereits geltende Durchführungsverordnung (EU) 2025/1890, mit der ein endgültiger Antidumpingzoll auf entsprechende Waren mit Gewinde eingeführt worden war.

Nach den Feststellungen der Kommission wurde die bestehende Antidumpingmaßnahme umgangen. Die Untersuchung ergab, dass Waren ohne Gewinde aus China in die Europäische Union eingeführt, hier durch Gewindeschneiden fertiggestellt und anschließend als Ware mit Gewinde auf dem Unionsmarkt verkauft wurden. Die Kommission wertet dies als Fertigstellungsvorgang im Sinne von Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Grafitelektrodensysteme aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026. 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 hat die Europäische Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme für bestimmte Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China angepasst. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um die Änderung der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/558.

Ausgangspunkt war ein Antrag der Liaoning Dantan Group. Diese hatte beantragt, die in der ursprünglichen Verordnung genannte Liaoning Dantan Technology Group Co., Ltd. in Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd. umzubenennen. Nach den Angaben des Unternehmens war dies auf eine gruppeninterne Umstrukturierung zurückzuführen, bei der Produktionsanlagen, Geschäftsbereiche sowie weitere betriebliche Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen wurden. Weiterlesen

EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/191 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/701 eine gezielte Änderung der bereits bestehenden Antidumpingmaßnahme für bestimmte Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China vorgenommen. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um eine Anpassung des Anhangs der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/191.

Hintergrund ist ein Antrag des Unternehmens Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd.. Dieses Unternehmen hat gegenüber der Kommission nachgewiesen, dass es mit Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. verbunden ist, einem bereits in der ursprünglichen Verordnung erfassten mitarbeitenden, aber nicht in die Stichprobe einbezogenen ausführenden Hersteller. Nach Prüfung der vorgelegten Informationen kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass es sachgerecht ist, die Ausfuhren des Antragstellers derselben bestehenden zollrechtlichen Behandlung zuzuordnen.

Konkret bedeutet dies, dass Anhui Newshengda Precision Technology Co., Ltd. nun als verbundener ausführender Hersteller dem bereits unter TARIC-Zusatzcode C853 geführten Unternehmen Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. hinzugefügt wird. Der bisher nur Zhejiang New Shengda Fastener Co., Ltd. zugewiesene TARIC-Zusatzcode C853 gilt damit künftig für beide Unternehmen. Weiterlesen