EU ändert Antidumpingregelung für bestimmte Grafitelektrodensysteme aus China

Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 der Kommission vom 23. März 2026 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren bestimmter Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026. 

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 hat die Europäische Kommission die bestehende Antidumpingmaßnahme für bestimmte Grafitelektrodensysteme mit Ursprung in der Volksrepublik China angepasst. Dabei geht es nicht um die Einführung eines neuen Antidumpingzolls, sondern um die Änderung der bereits geltenden Durchführungsverordnung (EU) 2022/558.

Ausgangspunkt war ein Antrag der Liaoning Dantan Group. Diese hatte beantragt, die in der ursprünglichen Verordnung genannte Liaoning Dantan Technology Group Co., Ltd. in Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd. umzubenennen. Nach den Angaben des Unternehmens war dies auf eine gruppeninterne Umstrukturierung zurückzuführen, bei der Produktionsanlagen, Geschäftsbereiche sowie weitere betriebliche Funktionen innerhalb der Unternehmensgruppe übertragen wurden.

Die Kommission ist diesem Antrag jedoch nicht als bloßer Namensänderung gefolgt. Nach ihrer Prüfung lag gerade keine einfache Umbenennung vor. Ausschlaggebend waren insbesondere mehrere interne Vermögensübertragungen, die Einbindung weiterer Gesellschaften sowie Veränderungen in der Funktion der beteiligten Unternehmen. Die Kommission kam daher zu dem Ergebnis, dass die bisherige unternehmensspezifische Behandlung nicht unverändert unter neuem Namen fortgeführt werden kann.

Konkret wird deshalb der bisher für Liaoning Dantan Technology Group Co., Ltd. geltende Eintrag mit einem Antidumpingzollsatz von 23,0 % und dem TARIC-Zusatzcode C732 aus der Verordnung gestrichen. Zugleich stellt die neue Verordnung ausdrücklich klar, dass der ursprünglich diesem Unternehmen zugewiesene TARIC-Zusatzcode C732 keine Anwendung mehr findet.

Für die Praxis besonders wichtig ist der letzte Schritt der Neuregelung: Einfuhren von Waren, die von Liaoning Dantan New Materials Co., Ltd. hergestellt werden, unterliegen künftig dem Zollsatz, der für andere im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2022/558 aufgeführte mitarbeitende Unternehmen gilt. Damit ändert sich die zollrechtliche Behandlung dieser Waren unmittelbar.

Für importierende Unternehmen bedeutet dies, dass bestehende Herstellerzuordnungen, hinterlegte TARIC-Daten und interne Prüfprozesse kurzfristig angepasst werden sollten. Gerade bei handelspolitischen Schutzmaßnahmen wie Antidumpingzöllen ist nicht nur die Warennummer relevant, sondern auch die korrekte Zuordnung des Herstellers und des einschlägigen TARIC-Zusatzcodes. Fehler an dieser Stelle können zu unzutreffenden Zollanmeldungen, Nachforderungen und vermeidbaren Korrekturaufwänden führen.

Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft und ist damit zeitnah in der zollrechtlichen Praxis zu berücksichtigen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung von Antidumpingmaßnahmen, der Kontrolle von Herstellerzuordnungen und TARIC-Zusatzcodes sowie bei der rechtssicheren Umsetzung geänderter Zollvorgaben in der Praxis.

Quellenhinweis: Maßgeblich ist die Durchführungsverordnung (EU) 2026/704 der Kommission vom 23. März 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, am 24.03.2026.

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.