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EU leitet Antidumpingverfahren gegen Alkaline-Batterien aus China ein
Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, C/2026/3479 vom 2. Juli 2026 – Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China.
Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von elektrischen Primärelementen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet.
Betroffen sind nicht wiederaufladbare Rundzellen aus alkalischem Mangandioxid, die derzeit dem KN-Code 8506 10 11 zugeordnet werden. Maßgeblich ist jedoch die Warenbeschreibung der Bekanntmachung; der KN-Code wird lediglich informationshalber genannt.
Nach Auffassung des Antragstellers werden die betreffenden Batterien zu gedumpten Preisen in die Europäische Union eingeführt und schädigen dadurch den Wirtschaftszweig der Union. Die Untersuchung umfasst zudem mögliche Verzerrungen beim Rohstoffangebot, insbesondere bei elektrolytischem Mangandioxid.
Mit der Einleitung des Verfahrens werden noch keine Antidumpingzölle erhoben. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Einfuhren frühzeitig zollamtlich erfassen zu lassen. Dadurch könnten später festgesetzte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend auf bereits erfasste Einfuhren erhoben werden.
Importeure, Händler und Verwender sollten deshalb kurzfristig prüfen, ob ihre Batterien unter die Warenbeschreibung fallen, und mögliche Nachbelastungsrisiken bei der Importkalkulation berücksichtigen. Für die Beteiligung am Verfahren gelten teilweise kurze Fristen.
Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des betroffenen Warenkreises, der zolltariflichen Einreihung sowie bei der Bewertung möglicher Antidumping- und Nachbelastungsrisiken.
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