EU-Kommission legt Vereinfachungspaket zur Entwaldungsverordnung vor

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai 2026 ein neues Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der EU-Entwaldungsverordnung veröffentlicht. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten, geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2650.

Das Paket umfasst einen Bericht an das Europäische Parlament und den Rat, aktualisierte Leitlinien, überarbeitete FAQ, einen Entwurf eines delegierten Rechtsakts zum Anwendungsbereich der EUDR sowie einen aktualisierten Entwurf zum Informationssystem. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand für Unternehmen zu verringern und gleichzeitig die Anwendung der Verordnung ab dem 30. Dezember 2026 vorzubereiten.

Nach Angaben der Kommission sollen die Maßnahmen die jährlichen Befolgungskosten für betroffene Unternehmen gegenüber der ursprünglichen EUDR um etwa 75 Prozent senken. Besonders relevant sind dabei klarere Vorgaben für nachgelagerte Lieferketten, vereinfachte Regelungen für Kleinst- und Kleinprimärerzeuger sowie zusätzliche Erläuterungen zu elektronischem Handel, Geolokalisierung und praktischen Lieferkettenszenarien. Weiterlesen

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf PET-Spinnvliesstoff aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1063 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren von PET-Spinnvliesstoff mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind bestimmte genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten, auch glasfaserverstärkt, mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 70 g, einer Dicke von mehr als 0,5 mm, jedoch nicht mehr als 1,8 mm, getränkt mit einem oder mehreren Bindemitteln, mit einem Gehalt an Glasfasern von weniger als 30 GHT, weder bestrichen noch überzogen.

Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 sowie unter den TARIC-Codes 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70 erfasst. Weiterlesen

EU führt vorläufige Antidumpingzölle auf bestimmte Alkylphosphonsäuren aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 der Kommission vom 12. Mai 2026 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 13. Mai 2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1045 vorläufige Antidumpingzölle auf Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.

Betroffen sind 2-Phosphonobutan-1,2,4-tricarbonsäure und ihr Natriumsalz Tetranatriumhydrogen-2-phosphonatobutan-1,2,4-tricarboxylat, ob fest oder in wässriger Lösung. Die Waren werden derzeit unter dem KN-Code 2931 49 80 und dem TARIC-Code 2931 49 80 60 erfasst. Zusätzlich nennt die Verordnung die CAS-Nummern 37971-36-1 und 66669-53-2 sowie die CUS-Nummern 0027475-9 und 0087281-1. Weiterlesen

EU berichtigt Zollkontingent-Verordnung: Warenbeschreibung für L-(+)-Milchsäure angepasst

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90370 vom 11. Mai 2026, Berichtigung der Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.

Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Verordnung (EU) 2025/1292 des Rates vom 23. Juni 2025 veröffentlicht. Diese Verordnung ändert die Verordnung (EU) 2021/2283 zur Eröffnung und Verwaltung autonomer Zollkontingente der Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren.

Die Berichtigung betrifft den Anhang der Verordnung, konkret die laufende Nummer 09.2017 in Spalte 4 zur Warenbezeichnung.

Korrigiert wird die Beschreibung für L-(+)-Milchsäure (CAS RN 79-33-4) mit einer Reinheit von 99 GHT oder mehr. Die Ware ist vorgesehen zur Verwendung bei der Herstellung von Estern und anderen Derivaten oder von Lösungen unter Bedingungen der guten Herstellungspraxis zur Lieferung an die Arzneimittelindustrie.

Die Änderung besteht darin, dass am Ende der Warenbeschreibung ein Verweis auf eine Fußnote „(1)” ergänzt wird. Inhaltlich bleibt die Warenbeschreibung im Übrigen unverändert.

Für Unternehmen ist die Berichtigung dennoch relevant, weil Zollkontingente nur dann korrekt angewendet werden können, wenn Warenbeschreibung, Verwendungszweck, Reinheit, CAS-Nummer und mögliche Fußnoten vollständig beachtet werden. Gerade bei autonomen Zollkontingenten können kleinere formale Änderungen Auswirkungen auf die Prüfung der Anwendbarkeit und die Dokumentation im Zollprozess haben.

Wouros & Partner empfiehlt, bestehende Stammdaten, Zolltarifprüfungen und interne Verwendungsnachweise bei betroffenen Waren zu überprüfen. Unternehmen sollten insbesondere sicherstellen, dass die laufende Nummer 09.2017 mit der berichtigten Warenbeschreibung und dem ergänzten Fußnotenverweis dokumentiert wird.

Rechtshinweis

„Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.“

EU berichtigt Antidumpingregelung für Keramikgeschirr und Küchenartikel aus China

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, 2026/90330 vom 5. Mai 2026, Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1981

Die Europäische Union hat eine Berichtigung zur Durchführungsverordnung (EU) 2026/274 veröffentlicht. Betroffen ist die Antidumpingregelung für Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Berichtigung betrifft Waren, die derzeit unter die KN-Codes ex 6911 10 00, ex 6912 00 21, ex 6912 00 23, ex 6912 00 25 und ex 6912 00 29 sowie die TARIC-Codes 6911 10 00 90, 6912 00 21 11, 6912 00 21 91, 6912 00 23 10, 6912 00 25 10 und 6912 00 29 10 eingereiht werden.

Nach der berichtigten Fassung gilt der endgültige Antidumpingzoll weiterhin für bestimmte Keramikwaren für den Tisch- oder Küchengebrauch mit Ursprung in China. Gleichzeitig werden bestimmte Waren ausdrücklich von der Maßnahme ausgenommen.

Ausgenommen sind insbesondere:

  • Gewürzmühlen aus Keramik und ihre keramischen Mahlteile,
  • Kaffeemühlen aus Keramik,
  • Messerschärfer aus Keramik,
  • Schärfer aus Keramik,
  • Küchenwerkzeuge aus Keramik zum Schneiden, Mahlen, Reiben, Hobeln, Schaben und Schälen,
  • sowie Pizzasteine aus Kordierit-Keramik von der zum Backen von Pizza oder Brot verwendeten Art.

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EU-Antidumpingmaßnahmen für bestimmte Rohrformstücke aus China sowie aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen versandte Einfuhren könnten 2027 auslaufen

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2535 vom 5. Mai 2026, ELI: http://data.europa.eu/eli/C/2026/2535/oj.

Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Union das bevorstehende mögliche Auslaufen bestimmter Antidumpingmaßnahmen bekannt gemacht. Betroffen sind Antidumpingzölle auf bestimmte Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die bestehende Maßnahme wurde bereits zuvor auf aus Taiwan, Indonesien, Sri Lanka und den Philippinen versandte Einfuhren ausgeweitet – unabhängig davon, ob die Waren als Ursprungserzeugnisse dieser Länder angemeldet wurden. Damit betrifft das mögliche Auslaufen sowohl die ursprüngliche Maßnahme gegen China als auch die ausgeweitete Anwendung auf diese Versandländer.

Grundlage der derzeit geltenden Maßnahmen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2022/95 der Kommission vom 24. Januar 2022. Nach der aktuellen Bekanntmachung könnten die Maßnahmen zum 26. Januar 2027 auslaufen, sofern keine Auslaufüberprüfung eingeleitet wird.

Unionshersteller können nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens beantragen. Hierfür müssen ausreichende Nachweise vorgelegt werden, dass Dumping und Schädigung bei einem Auslaufen der Maßnahmen wahrscheinlich anhalten oder erneut auftreten würden.

Für Importeure, Einkäufer und Zollverantwortliche ist die Bekanntmachung von erheblicher Bedeutung. Änderungen beim Fortbestand oder Auslaufen der Antidumpingmaßnahmen können unmittelbare Auswirkungen auf Einfuhrkosten, Lieferketten, Ursprungserklärungen, Zollanmeldungen und interne Kalkulationen haben.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung handelspolitischer Schutzmaßnahmen, der Bewertung von Antidumpingzöllen, der Analyse betroffener Warenströme sowie bei der Umsetzung entsprechender Zoll- und Außenwirtschaftsprozesse.

Quellen- und Rechtshinweis:
Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

HS 2028 und Correlation Tables: Keine automatische Überleitung der Warennummern

World Customs Organization (WCO), Correlation Tables HS 2022–2028 (April 2026), basierend auf der WCO Council Recommendation vom 25. Juni 2025

Mit dem Inkrafttreten des Harmonisierten Systems 2028 zum 1. Januar 2028 wird das derzeit gültige HS 2022 weltweit abgelöst. Das von der World Customs Organization entwickelte System wird regelmäßig überarbeitet, um technologische Entwicklungen, regulatorische Anforderungen und Veränderungen im internationalen Handel abzubilden.

Zur Unterstützung dieser Umstellung hat die WCO sogenannte Correlation Tables veröffentlicht. Diese Tabellen dienen ausschließlich als technisches Hilfsmittel zur Überleitung vom HS 2022 auf das HS 2028. Sie stellen ausdrücklich keine verbindlichen Klassifizierungsentscheidungen dar und haben keine rechtliche Bindungswirkung. Weiterlesen

Neue Antragsrunde für autonome Zollaussetzungen zum Januar 2027 veröffentlicht

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, Mitteilung C/2026/2553 vom 29. April 2026 – „Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“.

Die Europäische Kommission informiert die Wirtschaftsbeteiligten über eine neue Runde von Anträgen auf Aussetzung autonomer Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs. Die Anträge betreffen bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren und beziehen sich auf die Runde im Januar 2027. Weiterlesen

EU-Quecksilberverordnung: Einfuhr, Ausfuhr und Verwendung von Quecksilber streng reguliert

Quelle/Fundstelle: Amtsblatt der Europäischen Union, L 137 vom 24. Mai 2017
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2017/852

Die Europäische Union regelt mit der Verordnung (EU) 2017/852 den Umgang mit Quecksilber, Quecksilberverbindungen und quecksilberhaltigen Produkten umfassend. Ziel ist es, die Gesundheit des Menschen und die Umwelt vor Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber zu schützen. Die Verordnung ersetzt die frühere Verordnung (EG) Nr. 1102/2008.

Für Unternehmen ist die Verordnung insbesondere relevant bei der Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr, Verwendung und Entsorgung von quecksilberhaltigen Stoffen und Produkten. Sie enthält unter anderem konkrete Ausfuhrverbote für Quecksilber sowie bestimmte Quecksilberverbindungen und Gemische. Die Regelungen beziehen sich auf klar definierte Stoffe, Produkte und Anwendungsbereiche. Weiterlesen

EU leitet Auslaufüberprüfung zu Antidumpingmaßnahmen auf geschweißte Rohre aus Belarus, China und Russland ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2148 vom 17.04.2026.
Rechtsgrundlage: Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern.

Die Europäische Kommission hat eine Auslaufüberprüfung der bestehenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China und der Russischen Föderation eingeleitet. Hintergrund ist ein Antrag des Wirtschaftszweigs der Union, wonach bei einem Außerkrafttreten der geltenden Maßnahmen mit einem erneuten Auftreten von Dumping und einer erneuten Schädigung der Unionshersteller zu rechnen sei.

Betroffen sind geschweißte Rohre mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger, ausgenommen bestimmte Spezialrohre. Die Bekanntmachung nennt hierzu die KN-Codes ex 7306 30 41, ex 7306 30 49, ex 7306 30 72 und ex 7306 30 77 sowie die zugehörigen TARIC-Unterteilungen. Für Unternehmen ist wichtig, dass die Warenbeschreibung im Antidumpingrecht stets im Zusammenspiel mit der konkreten Produktdefinition und nicht nur anhand der Warennummer zu beurteilen ist. Weiterlesen