EU leitet Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Pekingente aus China ein

Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, C/2026/3584 vom 9. Juli 2026 – Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Pekingente mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren von Pekingentenfleisch mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag von fünf Herstellern aus der Europäischen Union, nach deren Auffassung die betreffenden Waren zu gedumpten Preisen eingeführt werden und dadurch den Wirtschaftszweig der Union schädigen.

Die Untersuchung umfasst frisches, gekühltes, gefrorenes, gesalzenes, getrocknetes, geräuchertes sowie anderweitig zubereitetes oder haltbar gemachtes Fleisch von Pekingenten. Betroffen sind zahlreiche KN- und TARIC-Codes der Positionen 0207, 0210 und 1602. Maßgeblich ist jedoch die in der Bekanntmachung enthaltene Warenbeschreibung; die genannten Zolltarifcodes dienen lediglich der Information.

Mit der Einleitung des Verfahrens werden noch keine Antidumpingzölle erhoben. Die Kommission beabsichtigt jedoch, die Einfuhren bereits in einem frühen Stadium zollamtlich erfassen zu lassen. Dadurch können später festgesetzte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen rückwirkend auf bereits erfasste Einfuhren erhoben werden.

Unabhängige Einführer, ausführende Hersteller und weitere interessierte Unternehmen sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Waren von der Untersuchung erfasst werden. Für die Beteiligung am Stichprobenverfahren und für Stellungnahmen gelten teilweise sehr kurze Fristen von sieben, zehn, fünfzehn oder 37 Tagen ab Veröffentlichung der Bekanntmachung.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung des betroffenen Warenkreises, der zolltariflichen Zuordnung sowie bei der Bewertung möglicher Antidumping- und Nachbelastungsrisiken.

Rechtshinweis: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Polyetherpolyole aus China ein

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren betreffend Einfuhren bestimmter Polyetherpolyole mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag von BASF, Covestro, PCC Rokita, Shell und Chimcomplex vom 8. Juni 2026.

Betroffen sind bestimmte Polyetherpolyole, die derzeit unter dem KN-Code ex 3907 29 20 sowie den TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90 erfasst werden. Polyethylenglykole, die derzeit unter KN-Code 3907 29 11 eingereiht werden, sind ausdrücklich von der Untersuchung ausgenommen.

Die Kommission prüft, ob die betroffenen Einfuhren aus China gedumpt sind und ob dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots in China untersucht.

Für Unternehmen ist die Bekanntmachung besonders relevant, weil die Kommission beabsichtigt, die Einfuhren bereits in einem frühen Stadium zollamtlich erfassen zu lassen. Dies kann später eine rückwirkende Erhebung endgültiger Antidumpingzölle ermöglichen.

Bedeutung für Unternehmen

Importeure, Verwender und Händler von Polyetherpolyolen sollten kurzfristig prüfen, ob ihre Waren von der Untersuchung betroffen sind. Dabei sind insbesondere Warendefinition, KN-/TARIC-Codes, Lieferant, Ursprung und bestehende Einkaufsverträge zu prüfen.

Wouros & Partner unterstützt Unternehmen bei der Prüfung der Betroffenheit, der zolltariflichen Einordnung, der Bewertung möglicher Antidumpingrisiken sowie der Anpassung interner Import- und Compliance-Prozesse.

Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026

EU leitet Antidumpingverfahren gegen PBAT und PBSeT aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/2964 vom 4. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren bestimmter aliphatisch-aromatischer Copolyester mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen bestimmte aliphatisch-aromatische Copolyester mit Ursprung in China eingeleitet. Der Antrag wurde von BASF gestellt und betrifft den Wirtschaftszweig der Union für Polybutylenadipat-co-terephthalat (PBAT) und Polybutylensebacat-co-terephthalat (PBSeT).

Betroffen sind PBAT und PBSeT aus petrochemischen oder biologischen Ausgangsstoffen, in Reinform oder in Verbindungen, sofern der Gehalt an PBAT- oder PBSeT-Polymeren mindestens 50 Gewichtsprozent beträgt. Die Verbindungen als solche sind ausdrücklich nicht Gegenstand der Untersuchung.

Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 3907 99 80 und dem TARIC-Code 3907 99 80 50 geführt. Die Codes werden nur informationshalber genannt; maßgeblich bleibt die Warendefinition der Bekanntmachung. Weiterlesen

EU leitet Antidumpingverfahren gegen Schraub- und Steckregale aus Stahl aus China ein

Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union, Bekanntmachung C/2026/3097 vom 10. Juni 2026 zur Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China.

Die Europäische Kommission hat ein Antidumpingverfahren gegen Einfuhren von Schraub- und Steckregalen aus Stahl mit Ursprung in China eingeleitet. Grundlage ist ein Antrag des European Metal Shelving Manufacturers’ Defence Committee vom 27. April 2026.

Betroffen sind Schraub- und Steckregale aus Stahl sowie bestimmte Bauteile, insbesondere Wandschienen und Stahltraversen. Die Waren werden derzeit unter den KN-Codes ex 9403 20 80 und ex 9403 99 10 beziehungsweise den TARIC-Codes 9403 20 80 20 und 9403 99 10 20 geführt.

Die Kommission prüft, ob chinesische Hersteller die betroffenen Waren zu gedumpten Preisen in die Europäische Union ausführen und dadurch der Wirtschaftszweig der Union geschädigt wird. Zusätzlich werden mögliche Verzerrungen des Rohstoffangebots untersucht, insbesondere bei kaltgewalzten und feuerverzinkten Stahlcoils. Weiterlesen

EU ordnet zollamtliche Erfassung von Kupferrohren aus China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan an

Durchführungsverordnung (EU) 2026/1161 der Kommission vom 22. Mai 2026 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Rohren aus Kupfer mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan, ABl. L 2026/1161 vom 26.05.2026.

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/1161 die zollamtliche Erfassung bestimmter Einfuhren von Rohren aus Kupfer angeordnet. Betroffen sind Rohre aus raffiniertem Kupfer in gespulten Coils, glatt oder mit Innenrillen, nicht weiterverarbeitet, mit Ursprung in der Volksrepublik China, Mexiko, Vietnam und Usbekistan.

Die Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 7411 10 90 und dem TARIC-Code 7411 10 90 10 eingereiht. Die Codes werden in der Verordnung ausdrücklich nur informationshalber und unbeschadet einer späteren Änderung der zolltariflichen Einreihung genannt.

Hintergrund ist ein Antidumpingverfahren, das die Kommission am 12. März 2026 eingeleitet hatte. Der Antrag wurde vom EU Copper Tubes Defence Committee im Namen von Herstellern gestellt, auf die mehr als 25 % der Unionsproduktion von Kupferrohren entfallen. Weiterlesen

EU ordnet zollamtliche Erfassung von Schweißdraht aus China an – mögliches Antidumping-Risiko

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/297 hat die Europäische Kommission die EU-Zollbehörden angewiesen, die Einfuhren bestimmter Drähte aus Mangan-Silicium-Stahl („Schweißdraht“) mit Ursprung in China zollamtlich zu erfassen.

Die Maßnahme basiert auf Art. 14 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 (EU-Antidumping-Grundverordnung) und dient dazu, eine spätere rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen auf die erfassten Einfuhren zu ermöglichen – sofern die Voraussetzungen in einem späteren Schritt erfüllt werden.

Betroffen ist Draht, derzeit eingereiht unter KN ex 7229 20 00 / TARIC 7229 20 00 10, mit einem Durchmesser von 0,6 bis 4 mm und genau definierter chemischer Zusammensetzung (u. a. Kohlenstoff ≤ 0,2 GHT; Silicium 0,6–1,4 GHT; Mangan 0,9–1,9 GHT), auch verkupfert oder beschichtet.

Die Erfassung soll die Zollverwaltung in die Lage versetzen, bei Abschluss der laufenden Antidumpinguntersuchung ggf. Zölle auch rückwirkend zu erheben. Gleichzeitig stellt die Kommission klar, dass derzeit keine verlässliche Aussage zur künftigen Zollhöhe möglich ist; im Antrag genannte Spannweiten (Dumpingspanne, Schadensbeseitigungsschwelle) sind ausdrücklich nur informativ.

Zeitlich gilt: Die Verordnung tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft; die zollamtliche Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten.

Quelle & Rechtshinweis

Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU erfasst Einfuhren von Rasenmährobotern aus China zollamtlich

Durchführungsverordnung (EU) 2026/142, ABl. L 2026/142 vom 23.01.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 hat die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem seit November 2025 laufenden Antidumpingverfahren und dient dazu, eine rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen zu ermöglichen.

Betroffen sind Mähroboter mit Elektromotor, einschließlich notwendiger Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder Begrenzungssysteme. Die Ware wird aktuell unter dem KN-Code ex 8433 11 10 (TARIC 8433 11 10 10) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung und ist auf neun Monate befristet. Weiterlesen

Zollamtliche Erfassung von kaltgewalztem Flachstahl aus Indien, Japan, Taiwan, Türkei und Vietnam

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2432 der Kommission vom 3. Dezember 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren bestimmter kaltgewalzter Flachstahlerzeugnisse mit Ursprung in Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe L, vom 4.12.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2025/2432/oj

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2432 angeordnet, dass bestimmte kaltgewalzte Flachstahlerzeugnisse aus Indien, Japan, Taiwan, der Türkei und Vietnam bei der Einfuhr in die Europäische Union zollamtlich erfasst werden. Hintergrund ist ein laufendes Antidumpingverfahren nach der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. Die zollamtliche Erfassung ist ein Instrument, mit dem die EU sicherstellt, dass später eingeführte endgültige Antidumpingzölle unter bestimmten Voraussetzungen auch rückwirkend auf bereits abgefertigte Einfuhren erhoben werden können. Unternehmen, die entsprechende Produkte importieren, müssen daher schon heute mit einer möglichen zusätzlichen Zollbelastung rechnen, obwohl die endgültigen Zollsätze erst mit einer späteren Verordnung festgelegt werden. Weiterlesen

Zollamtliche Erfassung von Einfuhren bestimmter PET-Spinnvliesstoffe (genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten) mit Ursprung in der Volksrepublik China

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2409 der Kommission vom 1. Dezember 2025, Amtsblatt der Europäischen Union L 2025/2409 vom 2.12.2025, auf Grundlage der Verordnung (EU) 2016/1036 (Antidumping-Grundverordnung).

Mit dieser Verordnung ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Einfuhren bestimmter PET-Spinnvliesstoffe (genadelte Vliesstoffe aus Polyester-Filamenten) mit Ursprung in der Volksrepublik China an, die unter die KN-Codes ex 5603 13 90, 5603 14 20 und ex 5603 14 80 (TARIC 5603 13 90 70 und 5603 14 80 70) fallen.

Ziel ist es, im laufenden Antidumpingverfahren zu ermöglichen, dass eventuelle Antidumpingzölle rückwirkend auf alle während eines Zeitraums von neun Monaten nach Inkrafttreten zollamtlich erfassten Einfuhren erhoben werden können – die im Antrag genannten Dumpingspannen von 51 % bis 116 % und Schadensbeseitigungsschwellen von 50 % bis 60 % dienen dabei ausdrücklich nur Informationszwecken.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

Zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China

Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 der Kommission vom 27. November 2025

Die Europäische Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2385 die zollamtliche Erfassung der Einfuhren bestimmter Alkylphosphonsäuren und ihrer Natriumsalze mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet.
Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem am 18. September 2025 eingeleiteten Antidumpingverfahren nach der Verordnung (EU) 2016/1036 („Grundverordnung“) über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur EU gehörenden Ländern. Der Antrag wurde von der LANXESS Deutschland GmbH gestellt, auf die mehr als 25 % der Unionsproduktion der betroffenen Erzeugnisse entfallen.

Ziel der zollamtlichen Erfassung ist es, im Falle der späteren Einführung von Antidumpingzöllen eine rückwirkende Erhebung von Zöllen auf bereits eingeführte Ware zu ermöglichen, sofern die Voraussetzungen des Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 erfüllt sind. Weiterlesen