Aktualisierte Ursprungsregeln im Handelsabkommen EU – Kolumbien, Peru, Ecuador (Beschluss 1/2025)

Die Europäische Union und die Partnerstaaten Kolumbien, Peru und Ecuador haben mit dem Beschluss Nr. 1/2025 des Handelsausschusses wichtige Änderungen an den Anlagen 2, 2A und 5 des Handelsabkommens verabschiedet. Ziel ist die Anpassung der sogenannten Ursprungsregeln an die überarbeitete Fassung des Harmonisierten Systems (HS 2022).

Was wurde geändert?

Anlage 2 und 2A enthalten nun überarbeitete Listen von Be- oder Verarbeitungen, die erforderlich sind, damit ein Produkt den Status „Ursprungserzeugnis“ erhält. Diese wurden an die HS-Version 2022 angepasst.
Anlage 5 enthält die überarbeiteten Produktlisten für spezifische Ursprungsregelungen und wurde ebenfalls auf Basis aktueller Kombinierter Nomenklatur (KN) und TARIC-Codes aktualisiert.

Diese Änderungen wirken sich direkt auf die präferenziellen Zollvorteile im Warenverkehr mit Kolumbien, Peru und Ecuador aus – insbesondere für Hersteller und Importeure in Branchen wie Lebensmittel, Chemie, Maschinenbau und Elektronik.

Der Beschluss tritt 60 Tage nach Annahme und somit am 18. August 2025 in Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.

EU-US-Handelsabkommen

Am 27. Juli 2025 wurde zwischen der Europäischen Kommission und der US-Regierung ein umfassendes Handelsabkommen unterzeichnet, das den transatlantischen Waren- und Dienstleistungsverkehr auf eine neue Basis stellt. Für Unternehmen eröffnet sich damit ein enormes Potenzial – sowohl in Bezug auf Zollvorteile als auch auf Rechtssicherheit bei strategischen Investitionen.

Abbau tarifärer Hemmnisse – Fokus auf Planbarkeit und Entlastung

Einheitlicher US-Zollsatz von 15 % auf EU-Waren

Einführung eines pauschalen „All-Inclusive-Zollsatzes“ von 15 % auf den Großteil aller EU-Exporte. Dieser gilt branchenübergreifend – insbesondere für Automobile, Fahrzeugteile, Halbleiter und pharmazeutische Produkte. Der Satz ersetzt die bislang gestaffelten Zölle (z. B. MFN-Zölle + Sonderzölle) durch eine klare Obergrenze, ohne zusätzliche Kumulierung. Ausnahmen nur bei MFN-Zollsätzen über 15 % – in diesen Fällen gilt ausschließlich der MFN-Satz, ohne Aufschläge.

– Zölle von bis zu 25 % auf Autos und zusätzlich 2,5 % MFN entfallen und werden vollständig durch den 15 %-Satz ersetzt.
– Der 15 %-Satz gilt auch präventiv für eventuelle künftige US-Zölle auf Pharmazeutika und Halbleiter.
– Unternehmen erhalten dadurch Rechtssicherheit und klare Kalkulationsgrundlagen für ihre Exportpreise.

Zero-for-Zero-Regelung für strategische Produktgruppen

Die Vereinbarung beinhaltet zudem einen beidseitigen Verzicht auf Zölle (zero-for-zero tariffs) für besonders strategische Waren:

– Flugzeuge und Flugzeugteile
– Halbleiterausrüstung
– Ausgewählte Generika
– Chemikalien
– Bestimmte Agrarprodukte
– Natürliche Ressourcen und kritische Rohstoffe

Eine Erweiterung dieser Liste ist ausdrücklich vorgesehen, was besonders für Unternehmen mit High-Tech-Produkten, Pharmaimporten oder Rohstoffbedarf von großer Bedeutung ist. Weiterlesen

Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) jetzt auch in Slowenien, Bulgarien und Österreich

Mit Wirkung zum 21. Juli 2025 für Slowenien und Bulgarien sowie ab dem 28. Juli 2025 für Österreich ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE) nun in weiteren EU-Mitgliedstaaten aktiv. Unternehmen können ab sofort Ausfuhranmeldungen zentral in einem bewilligenden Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) einreichen, während die physische Gestellung der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.

Die Teilnahme dieser drei Länder markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalisierten, unionsweiten Zollabwicklung.

Was ist das CCE-Verfahren?

Das Combined Customs Enforcement (CCE) ist kein einzelnes Zollverfahren, sondern ein integriertes Vollzugskonzept der EU, das unter dem Dach des Unionszollkodex (UZK) verschiedene Kontroll-, Sicherheits- und Vereinfachungsmaßnahmen bündelt. Im Fokus steht die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Exportprozesse in der EU – auch mit Blick auf Sanktionen, Dual-Use-Kontrollen und Risikomanagement.

Wichtige Erweiterung im Juli 2025:

  • Seit 21.07.2025: Slowenien und Bulgarien nehmen am elektronischen Nachrichtenaustausch teil

  • Ab 28.07.2025: Auch Österreich ist voll integrierter CCE-Partner (vgl. ATLAS-Info 0820/25)

Diese Ausweitung verbessert die Planungssicherheit und eröffnet Unternehmen neue Optionen für zentrale Steuerung ihrer Ausfuhrprozesse

Quelle: Zoll

Umstellung auf 12-stelligen Zolltarif in den VAE

Umstellung auf 12-stelligen Zolltarif in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 offiziell den Startschuss zur Einführung eines neuen 12-stelligen Zolltarifs gegeben. Diese Maßnahme erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Golfkooperationsrats (GCC) und markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer präziseren, digitalisierten und international harmonisierten Zollabwicklung innerhalb der Region.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab dem 1. August 2025 beginnt eine sechsmonatige Übergangsphase, in der sowohl der bisherige 8-stellige Zolltarif als auch der neue 12-stellige Tarif parallel verwendet werden können. Ziel ist es, Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, ihre internen Prozesse, Systeme und Klassifizierungsdaten an die neue Struktur anzupassen.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • 12-stelliger Zolltarif mit deutlich höherer Detailtiefe
  • Korrelationstabellen zur Umstellung von 8- auf 12-stellige Codes
  • Neue digitale Services, z. B. Klassifizierungsanfragen über das Al Munasiq App oder Dubai Trade
  • Workshops & Awareness-Kampagnen zur Unterstützung von Unternehmen
  • Spezialteams zur Unterstützung über Hotline und Onlineportale

Warum das jetzt für Exporteure und Importeure relevant ist:

Die neue Zollstruktur hat Auswirkungen auf Zollanmeldungen, Exportkontrollprüfungen, Lizenzierungen und Warenklassifizierungen. Ohne rechtzeitige Anpassung können Lieferverzögerungen, falsche Deklarationen oder sogar Compliance-Verstöße entstehen.

 

Quelle: Customs Notice No. 10/2025 – Regarding the Flexible Implementation of the Integrated Customs Tariff at the 12-Digit Level
Herausgeber: Dubai Customs, Vereinigte Arabische Emirate
Veröffentlicht: 23. Juli 2025
Abrufbar über: www.pcfc.ae / Dubai Customs

Restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2023/1529

Quelle: Zoll.de

Restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 833/2014

Quelle: Zoll.de