Webseiten-Zusammenfassung (WA 2026 – gültig ab 1. Januar 2026)

Das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2026 (WA 2026) ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und ersetzt das Warenverzeichnis 2025 vollständig. Es bildet die Grundlage für alle Meldungen der Unternehmen im Intrahandel (EU) und Extrahandel (Drittländer) und bestimmt, welche Warennummern 2026 gültig sind.

Grundlage: Kombinierte Nomenklatur (KN)

Das WA 2026 basiert vollständig auf der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union, die jährlich zum 1. Januar per EU-Verordnung angepasst wird.
Die KN selbst beruht auf dem Harmonisierten System (HS) der Weltzollorganisation, das zuletzt 2022 aktualisiert wurde.

Neue KN-Änderungen durch EU-Kommission

Die EU hat zum 1. Januar 2026 erneut zahlreiche KN-Änderungen umgesetzt – Anpassungen u. a. wegen:

  • neuer handelspolitischer Anforderungen

  • internationaler Verpflichtungen

  • technischer Entwicklungen

  • wirtschaftlicher Veränderungen

Kennzeichnung im WA 2026

Im Dokument sind alle Änderungen klar markiert:

  • ★ = neue Warennummer 2026

  • ■ = inhaltlich veränderte Warennummer

  • ● = sonstige relevante Änderung

thumbnail of WARENVERZEICHNIS 2026

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Aktualisierte Ursprungsregeln im Handelsabkommen EU – Kolumbien, Peru, Ecuador (Beschluss 1/2025)

Die Europäische Union und die Partnerstaaten Kolumbien, Peru und Ecuador haben mit dem Beschluss Nr. 1/2025 des Handelsausschusses wichtige Änderungen an den Anlagen 2, 2A und 5 des Handelsabkommens verabschiedet. Ziel ist die Anpassung der sogenannten Ursprungsregeln an die überarbeitete Fassung des Harmonisierten Systems (HS 2022).

Was wurde geändert?

Anlage 2 und 2A enthalten nun überarbeitete Listen von Be- oder Verarbeitungen, die erforderlich sind, damit ein Produkt den Status „Ursprungserzeugnis“ erhält. Diese wurden an die HS-Version 2022 angepasst.
Anlage 5 enthält die überarbeiteten Produktlisten für spezifische Ursprungsregelungen und wurde ebenfalls auf Basis aktueller Kombinierter Nomenklatur (KN) und TARIC-Codes aktualisiert.

Diese Änderungen wirken sich direkt auf die präferenziellen Zollvorteile im Warenverkehr mit Kolumbien, Peru und Ecuador aus – insbesondere für Hersteller und Importeure in Branchen wie Lebensmittel, Chemie, Maschinenbau und Elektronik.

Der Beschluss tritt 60 Tage nach Annahme und somit am 18. August 2025 in Kraft.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.