Antidumping – Flachgewalzte Aluminiumerzeugnisse mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C vom 26. Januar 2026.

Die Antidumpingmaßnahmen treten am 12. Oktober 2026 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

Antidumping – Kerzen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt

Durchführungsverordnung (EU) 2026/157 der Kommission vom 23. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 26. Januar 2026

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3406 00 00

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.

EU erfasst Einfuhren von Rasenmährobotern aus China zollamtlich

Durchführungsverordnung (EU) 2026/142, ABl. L 2026/142 vom 23.01.2026

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/142 hat die Europäische Kommission die zollamtliche Erfassung von Rasenmährobotern mit Ursprung in der Volksrepublik China angeordnet. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit einem seit November 2025 laufenden Antidumpingverfahren und dient dazu, eine rückwirkende Erhebung von Antidumpingzöllen zu ermöglichen.

Betroffen sind Mähroboter mit Elektromotor, einschließlich notwendiger Sekundärausrüstung wie Ladestationen oder Begrenzungssysteme. Die Ware wird aktuell unter dem KN-Code ex 8433 11 10 (TARIC 8433 11 10 10) eingereiht. Die zollamtliche Erfassung beginnt mit Inkrafttreten der Verordnung und ist auf neun Monate befristet. Weiterlesen

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik – 2026

Der Leitfaden zur Intrastat 2026 enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. Anhang 5 beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Intrastat.

Der Intrastat-Leitfaden 2026 (vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht) enthält hauptsächlich redaktionelle Anpassungen und eine aktualisierte Warennomenklatur (Harmonisiertes System/KN) zum 1. Januar 2026, wobei die Meldeschwellen (3 Mio. € Eingang / 1 Mio. € Versand) gleich bleiben; entscheidend sind die neuen, von der EU veranlassten Änderungen der Warennummern, die eine genaue Prüfung Ihrer Stammdaten und Prozesse erfordern, um Differenzen zu vermeiden und die korrekte Einreichung über IDEV oder eSTATISTIK core sicherzustellen

thumbnail of Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2026

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026

ATLAS – Einfuhr / Ausfuhr Beendigung Fischereibescheinigungen C099, C122, C124, C125

ATLAS – Info 0905/2026

Die EU-Kommission hat die Unterlagencodierungen C099, C122, C124 und C125 zum 20.01.2026 beendet, sie sind daher nicht mehr zur Abfertigung von Fischereierzeugnissen anzumelden. Die ATLAS-Info 0898/26 wird hiermit aufgehoben.

Quelle: Zoll.de

Restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2024/386

Die Verordnung zur Verhängung restriktiver Maßnahmen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen steht zum Download bereit.

Aktualisierte Fassung der VO (EU) 2024/386

Quelle: Zoll.de

Endgültiger Antidumpingzoll auf geschmolzenes Aluminiumoxid aus China – Durchführungsverordnung (EU) 2026/114

Zollsätze, TARIC-Codes, zollfreies Kontingent (TRQ) und Praxishinweise für Importeure ab 2026

Rechtsgrundlage und Veröffentlichung

Mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/114 vom 15. Januar 2026, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L vom 16. Januar 2026, führt die Europäische Kommission einen endgültigen Antidumpingzoll auf Einfuhren von geschmolzenem Aluminiumoxid (künstlicher Korund) mit Ursprung in der Volksrepublik China ein.
Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern. Weiterlesen

Antidumping – Bariumcarbonat mit Ursprung in China und Indien

Durchführungsverordnung (EU) 2026/71 der Kommission vom 12. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Bariumcarbonat mit Ursprung in der Volksrepublik China und Indien; ABl. L vom 13. Januar 2026.

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Bariumcarbonat mit einem Strontiumgehalt von mehr als 0,07 GHT und einem Schwefelgehalt von mehr als 0,0015 GHT, als Pulver, gepresstes Granulat oder kalziniertes Granulat mit Ursprung in China und Indien. Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2836 60 00 (TARIC-Code 2836 60 00 10).

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.