Antidumping – Kerzen mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt

Durchführungsverordnung (EU) 2026/157 der Kommission vom 23. Januar 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Kerzen (Lichten) und dergleichen mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 26. Januar 2026

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: 3406 00 00

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2026.