Kombinierte Nomenklatur 2017 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Die ab 1.1.2017 gültige Fassung des Anhangs I wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 im Amtsblatt L 294 veröffentlicht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Kombinierte Nomenklatur – Neufassung der Zusätzlichen Anmerkung 2 zu Kap. 15

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1638 der Kommission vom 6. September 2016 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 244 vom 13.9.2016, S. 1.Die EU-Kommission hat in Teil II Kapitel 15 der Kombinierten Nomenklatur die Zusätzliche Anmerkung 2 neu gefasst. Die Neufassung tritt am 1.1.2017 in Kraft. Weiterlesen

Kombinierte Nomenklatur – Änderungen in den Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 334 vom 10.9.2016, S. 3.

Auf Seite16 der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1) wird in Kapitel 2 unter der Überschrift „Allgemeines“ die folgende Nummer 6 angefügt:

 

„6. Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse, die Konservierungsstoffe, Stabilisatoren oder Antioxidantien enthalten, die zugefügt wurden, um den Verderb dieser Erzeugnisse aufzuhalten, bleiben in diesem Kapitel.“

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt