Kombinierte Nomenklatur 2017 veröffentlicht

Die Europäische Kommission hat die neueste Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) veröffentlicht. Rechtsgrundlage der KN ist die Ratsverordnung (EWG) Nr. 2658/87 betreffend die zollrechtliche und statistische Nomenklatur und den Gemeinsamen Zolltarif. Anhang I der Verordnung wird jährlich aktualisiert und im Amtsblatt der EU (Ausgabe L) veröffentlicht.

Die ab 1.1.2017 gültige Fassung des Anhangs I wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/1821 der Kommission vom 6. Oktober 2016 im Amtsblatt L 294 veröffentlicht.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt