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EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen
Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1893 des Rates vom 27. Oktober 2016 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 293 vom 28.10.2016, S. 25.
Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien werden zehn Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen (Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012) aufgenommen. Die Änderung von Anhang II tritt am 28.10.2016 in Kraft.
Durchführungsbeschluss (GASP) 2016/1897 des Rates vom 27. Oktober 2016 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 293 vom 28.10.2016, S. 36.
Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien werden zehn Personen in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen (Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP) aufgenommen. Die Änderung des Anhangs tritt am 28.10.2016 in Kraft.
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2013/255/GASP des Rates und nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien unterliegen; ABl. C 398 vom 28.10.2016, S. 4.
Mitteilung an die betroffenen Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1983 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien, unterliegen; ABl. C 398 vom 28.10.2016, S. 5.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt