Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Duschabtrennung aus Glas – Einreihung nach 7020 00 80

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1962 der Kommission vom 7. November 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 303 vom 10.11.2016, S. 1.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Nicht zusammengesetzte Duschtüren, konstruiert für die Montage und Befestigung an der Wand, bestehend aus den folgenden Bestandteilen:

 

zwei Scheiben aus Einscheiben-Sicherheitsglas (ESG EN 12150), mit den Abmessungen von 2 100 × 860 × 6 mm (als Tür fungierende schwenkbare Scheibe) und 2 100 × 810 × 6 mm (fixierte/nicht schwenkbare Scheibe),

zwei auf einer Seite jeder Scheibe anzubringende Aluminiumprofile mit den Abmessungen 2 100 × 25 mm, mit Leisten, einer Kunststoffdichtung und vier Schraubenlöchern,

Griffe, Stützen, Platten, Scharniere, Klemmen und andere Befestigungsvorrichtungen aus Edelstahl,

Schrauben, Sechskant-Einsteckschlüssel, Dübel und Verankerungen,

Dichtungen (eine Magnetdichtung zum Schließen der Türen und eine Faltenbalgabdichtung zur Abdichtung zwischen festen und beweglichen Teilen).

Das Glas ist gehärtet und weist einen Schutz gegen Ablagerungen von Kalk, Schmutz und Reinigungsmittelrückständen auf.

Einreihung nach 7020 00 80

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt