Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Stromverteilereinheit – Einreihung nach 8537 10 99
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1958 der Kommission vom 4. November 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 301 vom 9.11.2016, S. 9.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware, bestehend aus 27 Steckerplätzen in einem Gehäuse (eine sogenannte Stromverteilungseinheit) mit Abmessungen von etwa 5 × 8 × 173 cm. Das Gehäuse ist mit einem Elektrokabel von etwa 3 m Länge und einem Stecker für den Anschluss an eine Steckdose des Stromnetzes ausgestattet.
Verwendungszweck der Ware ist die Versorgung verschiedener Einschubkomponenten in einem Schaltschrank mit Strom mit einer Spannung von 230 V. Die Ware wird senkrecht in Standardnetzgehäuse eingebaut. Die Ware zeichnet interne Daten (wie Elektrizität, Spannung, Leistung und Verbrauch) auf und leitet sie weiter; sie gibt über die inbegriffene Kommunikationskarte Alarmmeldungen ab (wenn Werte bestimmte Schwellenwerte über- oder unterschreiten).
Einreihung nach 8537 10 99
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt