Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Elektronisches Steuergerät – Einreihung nach 8504 40 90

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1957 der Kommission vom 4. November 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 301 vom 9.11.2016, S. 6.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware, die aus elektronischen Komponenten besteht: einem Zünder, einem Aktuator, einem Regler und einer Abschalteinheit (sogenanntes elektronisches Steuergerät (ECU)) in einem rechteckigen Aluminiumgehäuse mit den Abmessungen 98 × 74 × 20 mm und einem Gewicht von 160 g.

 

Die Ware versorgt Xenon-Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen mit Strom.

 

Wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden, wandelt die Ware zunächst 12 V Gleichspannung aus dem Bordnetz in 1 200 V Gleichspannung um und leitet sie an den Zünder weiter (bei der Gestellung nicht vorhanden). Dann wandelt die Ware den Gleichstrom in Wechselstrom zur Beleuchtung der Scheinwerfer um und erzeugt fortlaufend die Spannung von 85 V, die erforderlich ist, um die Scheinwerfer weiter ausreichend stark brennen zu lassen.

Einreihung nach 8504 40 90

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt