Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Höhen-Stellschraube für Möbel – Einreihung nach 7318 15 90

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1759 der Kommission vom 28. September 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 269 vom 4.10.2016, S. 4.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware bestehend aus einem Gewindeschaft mit einem metrischen Gewinde aus verzinktem Stahl und einem Kopf aus Kunststoff. Der Gewindeschaft wird durch Walzen hergestellt und weist eine Länge von 23 mm und einen Durchmesser von 6 mm auf. Der runde Kopf hat einen Durchmesser von 14,5 mm und hat weder einen Schlitz noch eine Aussparung für Werkzeuge.

 

Die Ware ist zur Verwendung als „Ständer/Fuß” für Möbel aufgemacht (sie kann aber auch mit anderen Gegenständen verwendet werden, die auf den Boden gestellt werden sollen) und dient zur Anpassung der Höhe des Gegenstands durch Einschrauben des Gewindeteils in den Gegenstand.

Einreihung nach 7318 15 90

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt