Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Endbeglaubigung von Ursprungszeugnisse
Gegenwärtig kommt es zu stark erhöhten Bearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt für die Endbeglaubigung von Ursprungszeugnissen und anderen öffentlichen Urkunden zum Zwecke der Legalisation zur Vorlage im Ausland.
Das BVA hat gegenüber dem DIHK bereits konkrete Maßnahmen für eine merkliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten angekündigt und teilweise eingeleitet. Unternehmen wird jedoch empfohlen, die gegenwärtige Bearbeitungszeit von bis zu 5 Wochen bereits im Stadium der Vereinbarung von Liefergeschäften sowie bei der konkreten Abwicklung beabsichtigter Ausfuhren zu berücksichtigen. Eine Verschiffung der Ware sollte möglichst erst nach erfolgter Endbeglaubigung durch das BVA erfolgen, um zusätzliche Kosten (Vertragsstrafen, Standgebühren etc.) zu vermeiden.






