Merkblatt registrierter Ausführer (REX

Das Verfahren des registrierten Ausführers (abgekürzt REX) ist nur im Rahmen bestimmter Freihandelsabkommen (derzeit das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada, CETA) sowie im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der Europäischen Union vorgesehen.

Die Generaldirektion hat ein neues Merkblatt veröffentlicht (Version 14. Juni 2017)

 

thumbnail of Merkblatt registrierter Ausführer (REX) für Ausführer und Wiederversender in der EU

Quelle: Generaldirektion Zoll