Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Ägypten – Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 14 Prozent
Die ägyptische Regierung hat den generellen Mehrwertsteuersatz mit Beginn des neuen Haushaltsjahrs zum 1.7. um einen Prozentpunkt von 13 auf 14 Prozent erhöht. Dies sieht Artikel 3 des Mehrwertsteuergesetzes vor, das am 8.9.16 in Kraft getreten ist.
Ein ermäßigter Steuersatz von 5 Prozent gilt für Maschinen und Anlagen, die für die Herstellung von Waren oder Erbringung von Dienstleistungen benötigt werden.