Endbeglaubigung von Ursprungszeugnisse

Endbeglaubigungen durch das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Gegenwärtig kommt es zu stark erhöhten Bearbeitungszeiten beim Bundesverwaltungsamt für die Endbeglaubigung von Ursprungszeugnissen und anderen öffentlichen Urkunden zum Zwecke der Legalisation zur Vorlage im Ausland.

Das BVA hat gegenüber dem DIHK bereits konkrete Maßnahmen für eine merkliche Verkürzung der Bearbeitungszeiten angekündigt und teilweise eingeleitet. Unternehmen wird jedoch empfohlen, die gegenwärtige Bearbeitungszeit von bis zu 5 Wochen bereits im Stadium der Vereinbarung von Liefergeschäften sowie bei der konkreten Abwicklung beabsichtigter Ausfuhren zu berücksichtigen. Eine Verschiffung der Ware sollte möglichst erst nach erfolgter Endbeglaubigung durch das BVA erfolgen, um zusätzliche Kosten (Vertragsstrafen, Standgebühren etc.) zu vermeiden.

Alternativ bietet das BVA die Möglichkeit einer Direktabfertigung an. Unternehmen können zu beglaubigende Unterlagen persönlich oder per Kurierdienst im Bundesverwaltungsamt in Köln vorbeibringen und nach direkter Bearbeitung wieder mitnehmen. Mit einer Wartezeit von 1,5 bis 2 h ist zu rechnen. Voraussetzung ist, dass die Angaben im Ursprungszeugnis korrekt sind und die Vorbeglaubigungen durch die IHKs ordnungsgemäß vorgenommen wurden. Allerdings ist die Direktbearbeitung zurzeit nur dienstags (9:00 – 16:30 Uhr), mittwochs (9:00 – 13:00 Uhr) und freitags (9:00 – 13:00 Uhr) möglich.

 

Quelle: IHK /Bundesverwaltungsamt