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EU-Kanada – CETA wird vorläufig angewendet
Mitteilung über die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits; ABl. L 238 vom 16. September 2017, S. 9.
Das in Brüssel am 30. Oktober 2016 unterzeichnete umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada wird ab dem 21. September 2017 von der Europäischen Union vorläufig angewendet. Dies teilte die EU im Amtsblatt L 238 vom 16. September 2017 mit.
Durch CETA werden rund 99 Prozent aller Zölle zwischen der EU und Kanada abgeschafft. Ein Großteil der Zölle fällt bereits mit der vorläufigen Anwendung weg. Die präferenziellen Ursprungs- und Verfahrensregeln ergeben sich aus dem Protokoll über Ursprungsregeln und Ursprungsbestimmungen. Dieses weist Abweichungen gegenüber den Ursprungsprotokollen zu anderen Freihandelsabkommen auf. Beispielsweise sieht CETA als Präferenznachweis bei der Ausfuhr aus der EU in der Regel Ursprungserklärungen eines registrierten Ausführers (REX) vor.
Einschränkungen bei der vorläufigen Anwendung bestehen unter anderem für die Kapitel 8 und 13 (Investitionen und Finanzdienstleistungen) des Abkommens sowie für einzelne Regelungen der Kapitel 20 (Camcording), 27 (Transparenz) und 28 (Ausnahmen).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017