Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union und Kanada zu CETA

Die Europäische Kommission hat am 8. Juli 2017 eine gemeinsame Erklärung des Präsidenten der Europäischen Kommission und des Premierministers Kanadas über die Festlegung eines Datums für die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens eingestellt.

Vorbehaltlich einer noch ausstehenden Veröffentlichung dieses Datums im Amtsblatt der EU kann das Abkommen mit Kanada voraussichtlich ab dem 21. September 2017 vorläufig angewandt werden.

Europäische Kommission – Erklärung:

Quelle: Zoll.de