Merkblatt zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA)

Das Merkblatt zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) wurde erneut ergänzt.

Das im Amtsblatt (EU) Nr. L 11 vom 14. Januar 2017 veröffentlichte umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits ist noch nicht anwendbar.

Das Datum, ab dem das Abkommen, insbesondere der Handelsteil, vorläufig anwendbar ist, wird zu gegebener Zeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach den derzeitigen Informationen ist davon auszugehen, dass es ab dem 21. September 2017 vorläufig anwendbar sein wird.

Merkblatt:

Quelle: Zoll.de