Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Endverbleibserklärungen für Ausfuhren nach Russland
Bei Ausfuhren nach Russland von Gütern des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, reichen Sie bitte folgende Endverbleibserklärung ein.
Quelle: Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle