Schema allgemeiner Zollpräferenzen (APS) – Sonderregelung APS+ für Sri Lanka

Delegierte Verordnung (EU) 2017/836 der Kommission vom 11. Januar 2017 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen; ABl. L 125 vom 18.5.2017, S. 1.

Sri Lanka kommt seit 19.5.2017 in den Genuss der APS+-Vergünstigungen in Rahmen des Schemas der Allgemeinen Präferenzen der EU (Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 (ABl. L 303 vom 31.10.2012, S. 1). Damit können eine Vielzahl von Waren aus Sri Lanka, insbesondere Textilien und Fischereierzeugnissen, zollfrei in die EU eingeführt werden.

 

Nach Angaben der EU-Kommission erfüllt das Land die spezifischen Qualifikationskriterien, die ein Land erfüllen muss, um in den Genuss der Zollpräferenzen aus der Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) zu kommen. Einerseits muss ein Land als gefährdet gelten, andererseits muss es alle in Anhang VIII der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 aufgeführten Übereinkommen ratifiziert haben, und in den jüngsten verfügbaren Schlussfolgerungen der einschlägigen Aufsichtsgremien dürfen keine schwerwiegenden Verstöße bei der tatsächlichen Anwendung dieser Übereinkommen festgestellt worden sein. Zudem muss die Sonderregelung beantragt und umfassende Angaben zur Ratifizierung der einschlägigen Übereinkommen, zu seinen Vorbehalten und den von anderen Vertragsparteien des Übereinkommens gegen diese Vorbehalte erhobenen Einwänden sowie zu seinen bindenden Zusagen vorlegt werden.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt