EU/Belarus – Restriktive Maßnahmen

Verlängerung der restriktiven Maßnahmen; Ausnahmeregelung bei der Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung an Belarus

  • Verordnung (EU) 2017/331 des Rates vom 27. Februar 2017 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 765/2006 über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 8.
  • Umsetzung der mit Beschluss (GASP) 2017/350 des Rates erteilten Genehmigung hinsichtlich der Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung an Belarus in Unionsrecht.
  • Beschluss (GASP) 2017/350 des Rates vom 27. Februar 2017 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Belarus; ABl. L 50 vom 28.2.2017, S. 81.

    Nach einer Überprüfung werden die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2018 verlängert. Außerdem wurde festgelegt, dass die Ausfuhr von Biathlon-Ausrüstung an Belarus, die den Spezifikationen in den Veranstaltungs- und Wettkampfregeln der Internationalen Biathlon-Union (IBU) entspricht, genehmigt werden darf.
    Die Änderungen sind am 28.2.2017 in Kraft getreten.

  • Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2012/642/GASP des Rates und er Verordnung (EG) Nr. 765/2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus unterliegen, ABl. C 64 vom 28.2.2017, S. 2.
  • Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EG) Nr. 765 /2006 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Belarus unterliegen; ABl. C 64 vom 28.2.2017, S. 3.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Ratesvom 7. März 2013 geregelt

Zollschuld: Juristische Personen sind Zollschuldner bei vorschriftswidrigem Verbringen von Waren durch Mitarbeiter

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 25. Januar 2017 (Rs. C-679/15) entschieden, dass juristische Personen für das vorschriftswidrige Verbringen von Waren durch einen zuständigen Mitarbeiter haften. Ein Unternehmen werde demnach Zollschuldner, wenn ein Mitarbeiter innerhalb des ihm vom Arbeitgeber zugewiesenen Aufgabenbereichs und in Erfüllung von Weisungen Waren vorschriftswidrig verbringt.

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Antidumping – Bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der VR China

Beschlüsse zu aktuellen Befreiungen

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/322 der Kommission vom 22. Februar 2017 über Befreiungen vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China kraft der Verordnung (EG) Nr. 88/97 der Kommission (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2017) 1129); ABl L 47 vom 24.2.2017, S. 13.

Mit dem vorliegenden Durchführungsbeschluss veröffentlicht die EU-Kommission mehrere Entscheidungen hinsichtlich der Befreiung vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der VR China. Geregelt sind folgende Fälle:

 

  • vom Antidumpingzoll befreite Parteien (Art. 2)
  • befreite Parteien, bei denen die Bezugnahme aktualisiert wird (Art. 3) und
  • auf Antrag untersuchte Parteien (Art. 4).

Einzelheiten zu den vom Beschluss betroffenen Firmen sind den Tabellen zu den jeweils genannten Artikeln zu entnehmen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Antidumping/Antisubvention – Fotovoltaikmodule aus kristallinem Silicium und Schlüsselkomponenten davon (Zellen und Wafer) mit Ursprung in der VR China

Überprüfung, inwieweit ein ausführender malayischer Hersteller von den Maßnahmen befreit werden kann

Durchführungsverordnung (EU) 2017/242 der Kommission vom 10. Februar 2017 zur Einleitung einer Überprüfung der Durchführungsverordnungen (EU) 2016/184 und (EU) 2016/185 (zur Ausweitung des endgültigen Ausgleichs- und Antidumpingzolls auf Weiterlesen

Antidumping – Aluminiumheizkörper mit Ursprung in der VR China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen, ABl. C 48 vom 15.2.2017, S. 10.

Die mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1039/2012 des Rates vom 29. Oktober 2012 eingeführte endgültige Antidumpingmaßnahme auf die Einfuhren von Aluminiumheizkörpern mit Ursprung in der Volksrepublik Weiterlesen

Antidumping – Nahtlose Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der VR China

Einleitung einer Untersuchung hinsichtlich der mutmaßlichen Umgehung der bestehenden Maßnahme

Durchführungsverordnung (EU) 2017/272 der Kommission vom 16. Februar 2017 zur Einleitung einer Untersuchung betreffend die mutmaßliche Umgehung der mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1331/2011 des Rates eingeführten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter nahtloser Rohre aus rostfreiem Stahl mit Ursprung in der Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte Folien aus Aluminium mit Ursprung in der VR China

Ausweitung der bestehenden Maßnahmen auf die Einfuhr geringfügig veränderter Aluminiumfolien

Durchführungsverordnung (EU) 2017/271 der Kommission vom 16. Februar 2017 zur Ausweitung des mit der Verordnung (EG) Nr. 925/2009 des Rates eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien aus Aluminium mit Ursprung in der Volksrepublik China auf Einfuhren bestimmter geringfügig veränderter Folien aus Aluminium; ABl. L 40 vom 17.2.2017, S. 51 Weiterlesen